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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0188

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187

D.5: Von Darlehen
Ferner, ein Prior soll als Darlehen nicht mehr als 40 Solidi annehmen, außer im
Einvernehmen mit dem Konvent.
D.6: Von der Strafversetzung
Ferner, ein Mönch soll wegen seiner Schuld, außer auf Entscheid des Generalkapi-
tels, nicht in ein anderes Haus geschickt werden, sondern in seinem eigenen Haus
die Buße ableisten.
D.7: Vom Tragen des Mantels im Chor
Kein Prior soll im Chor seinen Mantel tragen, außer unter seiner Cappa.
D.8: Vom Aufenthalt des Priors im Krankenhaus
Kein Prior soll sich dauerhaft im Infirmarium niederlassen.
 
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