Edition
187
D.5: Von Darlehen
Ferner, ein Prior soll als Darlehen nicht mehr als 40 Solidi annehmen, außer im
Einvernehmen mit dem Konvent.
D.6: Von der Strafversetzung
Ferner, ein Mönch soll wegen seiner Schuld, außer auf Entscheid des Generalkapi-
tels, nicht in ein anderes Haus geschickt werden, sondern in seinem eigenen Haus
die Buße ableisten.
D.7: Vom Tragen des Mantels im Chor
Kein Prior soll im Chor seinen Mantel tragen, außer unter seiner Cappa.
D.8: Vom Aufenthalt des Priors im Krankenhaus
Kein Prior soll sich dauerhaft im Infirmarium niederlassen.
187
D.5: Von Darlehen
Ferner, ein Prior soll als Darlehen nicht mehr als 40 Solidi annehmen, außer im
Einvernehmen mit dem Konvent.
D.6: Von der Strafversetzung
Ferner, ein Mönch soll wegen seiner Schuld, außer auf Entscheid des Generalkapi-
tels, nicht in ein anderes Haus geschickt werden, sondern in seinem eigenen Haus
die Buße ableisten.
D.7: Vom Tragen des Mantels im Chor
Kein Prior soll im Chor seinen Mantel tragen, außer unter seiner Cappa.
D.8: Vom Aufenthalt des Priors im Krankenhaus
Kein Prior soll sich dauerhaft im Infirmarium niederlassen.