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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0230

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229

Die Statuten des Generalkapitels des Jahres 1254
K.i: Vom Jahrtag der Prioren
Im Jahre des Herrn 1254 wurde in unserem Generalkapitel festgelegt, dass die
Prioren unseres Ordens ihren Jahrestag mit Vater und Mutter in ihren Häusern
festlegen und begehen können.
K.2: Von der Visitation durch den Prior von Val-des-Choux
Ferner legen wir fest, dass der Prior von Val-des-Choux bei allen seinen Visitatio-
nen dazu angehalten ist zu untersuchen, auf welche Weise das Essen von Fleisch
gestattet worden ist. Wenn er aber einen Prior aufgefunden hat, der dies für sich
selbst oder seine Untergebenen missbraucht hat, soll er ihm dies verbieten und
befehlen, dass er bis zum nächsten Generalkapitel weder für sich noch für seine
Untergebenen davon dispensieren darf. Dort solle er um Verzeihung bitten, und
so, wie er es verdient, vom Generalkapitel bestraft werden.
K.3: Von der Kritik am Visitator
Ferner legen wir fest, dass ein Bruder, der nach einer getätigten Visitation die Vi-
sitatoren wegen ihrer Visitation und die Verbesserungsmaßnahmen kritisiert hat,
und dies dem eigenen Prior zu Ohren gekommen ist, sofort zu einem anderen
Haus geschickt werden soll und bis zum Generalkapitel nicht mehr zurückkeh-
ren darf.
 
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