Edition
249
Die Statuten des Generalkapitels des Jahres 1263
N.i: Vom Eigenfest des heiligen Nikolaus
Im Jahre des Herrn 1263 ist in unserem Generalkapitel festgelegt worden, dass
von jetzt an ein Eigenfest des heiligen Nikolaus in unserem Orden gefeiert werden
soll.
N.2: Vom Ungehorsam der Prioren gegenüber dem Visitator
Ferner, ein Prior, der während einer Visitation gegenüber seinem Visitator unge-
horsam gewesen und dessen überführt worden ist, soll im darauffolgenden Jahr
durch das Generalkapitel bestraft werden.
N.3: Vom Ungehorsam der Prioren wider das Generalkapitel
Ferner, wenn einem Prior durch das Generalkapitel etwas mit Nachdruck vorge-
schrieben worden ist und er sich nicht daran gehalten hat, soll im darauffolgenden
Jahr im Generalkapitel abgesetzt werden, es sei denn, er wird durch das General-
kapitel (erneut) zum Prior gewählt.
N.4: Vom Fleischverzehr
Ferner, wenn irgendein Prior oder Mönch im Auftrag seines Priors mit einem
Weltlichen gemeinsam Fleisch verzehrt hat und dies mit der Visitation offengelegt
worden ist, soll dieser durch das Generalkapitel im darauffolgenden Jahr bestraft
werden.
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Die Statuten des Generalkapitels des Jahres 1263
N.i: Vom Eigenfest des heiligen Nikolaus
Im Jahre des Herrn 1263 ist in unserem Generalkapitel festgelegt worden, dass
von jetzt an ein Eigenfest des heiligen Nikolaus in unserem Orden gefeiert werden
soll.
N.2: Vom Ungehorsam der Prioren gegenüber dem Visitator
Ferner, ein Prior, der während einer Visitation gegenüber seinem Visitator unge-
horsam gewesen und dessen überführt worden ist, soll im darauffolgenden Jahr
durch das Generalkapitel bestraft werden.
N.3: Vom Ungehorsam der Prioren wider das Generalkapitel
Ferner, wenn einem Prior durch das Generalkapitel etwas mit Nachdruck vorge-
schrieben worden ist und er sich nicht daran gehalten hat, soll im darauffolgenden
Jahr im Generalkapitel abgesetzt werden, es sei denn, er wird durch das General-
kapitel (erneut) zum Prior gewählt.
N.4: Vom Fleischverzehr
Ferner, wenn irgendein Prior oder Mönch im Auftrag seines Priors mit einem
Weltlichen gemeinsam Fleisch verzehrt hat und dies mit der Visitation offengelegt
worden ist, soll dieser durch das Generalkapitel im darauffolgenden Jahr bestraft
werden.