Edition
271
Q.4: Vom Schweigen bei der Arbeit
Ferner soll bei der Arbeit das Schweigen eingehalten werden, außer auf Erlaubnis
desjenigen hin, der die Arbeit leitet.
Q.5: Vom Verbot für Subprioren,
ohne Erlaubnis des Priors zu dispensieren
Ferner wurde festgelegt, dass die Subprioren in dieser oder anderen Befolgung der
Regel und der Gewohnheiten nicht dispensieren dürfen, außer mit der Erlaubnis
des Priors.
Q.6: Zurückruf eines Statuts
Ferner wurde festgelegt, dass jenes Statut, das bereits über die Überführten und
über die Enthaltsamkeit verabschiedet wurde, dass sie nämlich ihren Habit drei
Jahre lang verlieren, zurückgerufen werden soll, damit es nicht zur Schande des
Ordens erwächst, und dass sie für eine solche Tat gehalten sind, gemäß des Urteils
des eigenen Priors die Strafe der schwereren Schuld im eigenen Haus zu absolvie-
ren und danach, wenn es dem eigenen Prior ratsam erscheint, in ein anderes Haus
geschickt werden sollen.88
88 Siehe oben S. 38 und S. 59.
271
Q.4: Vom Schweigen bei der Arbeit
Ferner soll bei der Arbeit das Schweigen eingehalten werden, außer auf Erlaubnis
desjenigen hin, der die Arbeit leitet.
Q.5: Vom Verbot für Subprioren,
ohne Erlaubnis des Priors zu dispensieren
Ferner wurde festgelegt, dass die Subprioren in dieser oder anderen Befolgung der
Regel und der Gewohnheiten nicht dispensieren dürfen, außer mit der Erlaubnis
des Priors.
Q.6: Zurückruf eines Statuts
Ferner wurde festgelegt, dass jenes Statut, das bereits über die Überführten und
über die Enthaltsamkeit verabschiedet wurde, dass sie nämlich ihren Habit drei
Jahre lang verlieren, zurückgerufen werden soll, damit es nicht zur Schande des
Ordens erwächst, und dass sie für eine solche Tat gehalten sind, gemäß des Urteils
des eigenen Priors die Strafe der schwereren Schuld im eigenen Haus zu absolvie-
ren und danach, wenn es dem eigenen Prior ratsam erscheint, in ein anderes Haus
geschickt werden sollen.88
88 Siehe oben S. 38 und S. 59.