Edition
275
Q.io: Vom erneuten Ruf des Visitators
Ferner wurde festgelegt, dass, wenn ein Vaterprior in seinen Häusern visitiert hat
und nach erfolgter Visitation auf Bitten der genannten Prioren und Brüder noch
einmal durch Briefe des Priors herbeigerufen worden ist, die genannten Prioren
und Brüder gehalten sind, dem Vaterprior die Kosten für Hin- und Rückreise zu
erstatten.
Q.ii: Von der Mindestzahl an Brüdern in einem Kloster
Ferner legen wir fest und schreiben wir vor, dass in jedem Haus unseres Ordens
zur Ehre des Hauses und des Ordens mindestens drei Brüder leben sollen.
Q.12: Vom Speisen mit einem Bischof
Ferner legen wir fest, dass jeder Prior oder Mönch zur requisitio90 mit seinem
Diözesanbischof essen kann, sogar zweimal am Tag bzw. zu jeder Zeit, und wenn
er am Morgen gegessen hat, soll es ihm erlaubt sein, am Abend desselben Tagen
nochmals zu essen.
Q.13: Von den Rasuren
Ferner legen wir fest, dass die Rasuren im Sommer von Ostern bis Allerheiligen im
Rhythmus zweier Wochen und im Winter aller drei Wochen stattfinden sollen.91
90 Requisitio: Untersuchung
91 Vgl. oben S. 48
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Q.io: Vom erneuten Ruf des Visitators
Ferner wurde festgelegt, dass, wenn ein Vaterprior in seinen Häusern visitiert hat
und nach erfolgter Visitation auf Bitten der genannten Prioren und Brüder noch
einmal durch Briefe des Priors herbeigerufen worden ist, die genannten Prioren
und Brüder gehalten sind, dem Vaterprior die Kosten für Hin- und Rückreise zu
erstatten.
Q.ii: Von der Mindestzahl an Brüdern in einem Kloster
Ferner legen wir fest und schreiben wir vor, dass in jedem Haus unseres Ordens
zur Ehre des Hauses und des Ordens mindestens drei Brüder leben sollen.
Q.12: Vom Speisen mit einem Bischof
Ferner legen wir fest, dass jeder Prior oder Mönch zur requisitio90 mit seinem
Diözesanbischof essen kann, sogar zweimal am Tag bzw. zu jeder Zeit, und wenn
er am Morgen gegessen hat, soll es ihm erlaubt sein, am Abend desselben Tagen
nochmals zu essen.
Q.13: Von den Rasuren
Ferner legen wir fest, dass die Rasuren im Sommer von Ostern bis Allerheiligen im
Rhythmus zweier Wochen und im Winter aller drei Wochen stattfinden sollen.91
90 Requisitio: Untersuchung
91 Vgl. oben S. 48