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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0300

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299

T.4: Von DER UNRECHTMÄSSIGEN Aufnahme EINES NOVIZEN
Ferner verbieten wir kraft [...], dass in unserem Orden [...] ein Novize, der eine
Verpflichtung aus einer Ehe hat [...] [in einem solchen Fall?] und wenn ein Prior
gegen unser Verbot gehandelt hat, der schlecht aufgenommene Novize durch den
Visitator hinausgeworfen werden soll; und der Prior, der jenen aufgenommen hat,
soll im folgenden Kapitel außerhalb seiner Stalle im Chor stehen und während
der drei Tage des Generalkapitels im Kapitel vor allen in der Gemeinschaft um
Entschuldigung bitten.
T.5: Vom Verbot des Weggangs während des Generalkapitels
Ferner legen wir fest und verbieten wir nachdrücklich durch eine Bestimmung,
dass ein Prior vom Generalkapitel für drei Tage weggeht, (sondern die Prioren
sollen bleiben,) bis sie am letzten Tag des genannten Kapitels, wenn die Statuten
jenes Jahres verlesen und im Kapitel in der Gemeinschaft öffentlich gemacht wor-
den sind, die Segnung erhalten und in die Kirche zurückgehen.
 
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