12 Einleitung
Beziehungen suggerierenden Arengen des 12. Jahrhunderts verfügen: Dem
heutigen Leser drängt sich geradezu der Eindruck auf, als sei der Erzbischof von
einer tiefen persönlichen Krise geprägt gewesen, die er gegenüber dem Stift zum
Ausdruck brachte ²² . Zum Zeitpunkt der Ermordung Arnolds war Christian von
Buch Propst von St. Maria ad gradus. Er wurde bei der zwiespältigen Bischofswahl
nach dem Tod Arnolds gegen den Kandidaten der Mörder Arnolds, Rudolf
von Zähringen, durch die ehemaligen Unterstützer Arnolds gewählt ²³ . Eine
Herkunft des Verfassers aus diesem Stift drängt sich geradezu auf, allerdings ergeben
sich keine weiteren Hinweise auf eine Verbindung des Verfassers zum Stift
St. Maria ad gradus.
Eine andere Spur scheint hier vielversprechender: Der Verfasser der Vita war
mit der Sphäre des gelehrten Rechtes in Kontakt gekommen und wusste um die
Anwendung entsprechender Kenntnisse. Hierfür sprechen nicht nur einige Zitationen
des Decretum Gratiani, sondern auch Formulierungen der Vita, die die
Weihe Arnolds ²⁴ , lehn- und volksrechtliche Fragen ²⁵ , Fragen des kanonischen
Rechts ²⁶ , sowie Fragen des Verfahrensrechts ²⁷ betreffen. Ebenso zitiert der Verfasser
aus der Bibel, klassischen Autoren und verschiedenen Werken der Patristik,
verfügte über liturgische Kenntnisse ²⁸ . Dies spricht für eine fundierte Ausbildung
des Verfassers der Vita und eine langjährige Anwendung seines Wissens in der Auseinandersetzung
mit der Welt. Der Eindruck, dass es sich bei dem Verfasser der
Vita um einen in der Kanzlei tätigen Weltgeistlichen gehandelt haben könnte, verfestigt
sich bei einem Blick auf eine Stelle der Vita, in der im Duktus der Urkundensprache
festgehalten wird: ut eorum omnis malignandi adimeretur occasio ²⁹ .
Deutlich wird dieser Hintergrund des Verfassers bei einem Vergleich der, zum Teil
wörtlichen, Parallelen zwischen der Vita und den Urkunden, die im Namen
Arnolds ausgestellt wurden ³⁰ . Diese Parallelen untermauern die These von Stefan
Weinfurter, dass es sich bei dem Verfasser der Vita um den erzbischöflichen Kapellan
und Notar, sowie späteren Scholaster von St. Stephan in Mainz, Gernot handelte
³¹ . Gernot diente über mehrere Jahrzehnte den Mainzer Erzbischöfen als Urkundenschreiber.
Insbesondere für Arnold von Selenhofen fertigte er Urkunden
22 Burkhardt, Mit Stab und Schwert, S. 190.
23 Burkhardt, Mit Stab und Schwert, S. 76f.
24 Vita c. 9.
25 Vita c. 15 und c. 28.
26 Vita c. 54.
27 Vita c. 41.
28 Vgl. unten, Abschnitt 4. Quellen und Vorlagen.
29 Vita c. 66 mit Anm. 396.
30 Vgl. Weinfurter, Verfasser, S. 330–333.
31 Vgl. Weinfurter, Verfasser.
Beziehungen suggerierenden Arengen des 12. Jahrhunderts verfügen: Dem
heutigen Leser drängt sich geradezu der Eindruck auf, als sei der Erzbischof von
einer tiefen persönlichen Krise geprägt gewesen, die er gegenüber dem Stift zum
Ausdruck brachte ²² . Zum Zeitpunkt der Ermordung Arnolds war Christian von
Buch Propst von St. Maria ad gradus. Er wurde bei der zwiespältigen Bischofswahl
nach dem Tod Arnolds gegen den Kandidaten der Mörder Arnolds, Rudolf
von Zähringen, durch die ehemaligen Unterstützer Arnolds gewählt ²³ . Eine
Herkunft des Verfassers aus diesem Stift drängt sich geradezu auf, allerdings ergeben
sich keine weiteren Hinweise auf eine Verbindung des Verfassers zum Stift
St. Maria ad gradus.
Eine andere Spur scheint hier vielversprechender: Der Verfasser der Vita war
mit der Sphäre des gelehrten Rechtes in Kontakt gekommen und wusste um die
Anwendung entsprechender Kenntnisse. Hierfür sprechen nicht nur einige Zitationen
des Decretum Gratiani, sondern auch Formulierungen der Vita, die die
Weihe Arnolds ²⁴ , lehn- und volksrechtliche Fragen ²⁵ , Fragen des kanonischen
Rechts ²⁶ , sowie Fragen des Verfahrensrechts ²⁷ betreffen. Ebenso zitiert der Verfasser
aus der Bibel, klassischen Autoren und verschiedenen Werken der Patristik,
verfügte über liturgische Kenntnisse ²⁸ . Dies spricht für eine fundierte Ausbildung
des Verfassers der Vita und eine langjährige Anwendung seines Wissens in der Auseinandersetzung
mit der Welt. Der Eindruck, dass es sich bei dem Verfasser der
Vita um einen in der Kanzlei tätigen Weltgeistlichen gehandelt haben könnte, verfestigt
sich bei einem Blick auf eine Stelle der Vita, in der im Duktus der Urkundensprache
festgehalten wird: ut eorum omnis malignandi adimeretur occasio ²⁹ .
Deutlich wird dieser Hintergrund des Verfassers bei einem Vergleich der, zum Teil
wörtlichen, Parallelen zwischen der Vita und den Urkunden, die im Namen
Arnolds ausgestellt wurden ³⁰ . Diese Parallelen untermauern die These von Stefan
Weinfurter, dass es sich bei dem Verfasser der Vita um den erzbischöflichen Kapellan
und Notar, sowie späteren Scholaster von St. Stephan in Mainz, Gernot handelte
³¹ . Gernot diente über mehrere Jahrzehnte den Mainzer Erzbischöfen als Urkundenschreiber.
Insbesondere für Arnold von Selenhofen fertigte er Urkunden
22 Burkhardt, Mit Stab und Schwert, S. 190.
23 Burkhardt, Mit Stab und Schwert, S. 76f.
24 Vita c. 9.
25 Vita c. 15 und c. 28.
26 Vita c. 54.
27 Vita c. 41.
28 Vgl. unten, Abschnitt 4. Quellen und Vorlagen.
29 Vita c. 66 mit Anm. 396.
30 Vgl. Weinfurter, Verfasser, S. 330–333.
31 Vgl. Weinfurter, Verfasser.