6. Quellenwert
wohl zunächst die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Mainz zwischen zwei
verfeindeten Ministerialengruppen – „Selenhofenern“ und „Meingoten“. Arnold
erwies sich entweder als nicht willens oder aber als unfähig, die Kämpfe zu beenden,
auswärtige Mächte intervenierten ²⁵⁶ . Dann gelang aber doch die oberflächliche
Versöhnung ²⁵⁷ . Der eigentliche Konflikt, der mit der Ermordung Arnolds
endete, beruhte auf drei Ursachen: der konkreten finanziellen Forderung Arnolds
nach Unterstützung seiner Heerfahrt nach Italien, die – nach Lehnrecht – zu erfüllen
war ²⁵⁸ , dem prinzipiellen Kampf zwischen Kommune und Erzbischof um
die Stadtherrschaft, der sich am Stadtprivileg Adalberts I. kristallisierte, und der
Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Ministerialengeschlechtern.
Zwei Modi der Auseinandersetzung dominieren die Darstellung der Vita: Zum
einen die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof und seinen
Gegnern, zum anderen jedoch die Versuche, die Konflikte durch rechtlich
bindende Beschlüsse und Kompromisse zu sedieren. Dies zeigt sich sehr schön in
einer bestimmten Phase des Konfliktes: So klagte Burchard von Jechaburg, als er
durch Arnold aus der Metropole vertrieben worden war, zusammen mit Abt
Gottfried von St. Jakob, Embricho (dem Sohn des Meingot), Arnold dem Roten
und Werner von Bolanden vor dem Kaiser ²⁵⁹ . Arnold der Rote hatte zuvor Widerstand
gegen seine Abgabenpflicht geleistet.
Barbarossa akzeptierte die Appellation gegen das Urteil der Großen, wechselte
von einem Verfahren nach Recht zu einem Verfahren nach Gnade ²⁶⁰ und wollte
durch ein Schreiben auf den Erzbischof einwirken, dass dieser Arnold den Roten
gegen Genugtuung wieder in Mainz aufnehme. In der Folge kam es zu Unruhen
in Mainz ²⁶¹ . Der Dom und der Bischofspalast wurden geplündert; zugleich verschlossen
die Empörer die Stadttore, negierten also die Stadtherrschaft Arnolds.
Arnold zog nach Bingen, um die Satisfaktion zum bestimmten Termin abzuwarten
²⁶² . Den Rat seiner Anhänger, mit Gewalt vorzugehen, lehnte er ab; er
verhängte das Interdikt über seine Metropole und eilte zum Kaiser nach Italien
²⁶³ . Die Entscheidung des Kaisers fiel zugunsten Arnolds aus ²⁶⁴ : Die geplünderten
güter sollten restituiert, die Mainzer selbst wieder der Stadtherrschaft
256 Vgl. Schöntag, Untersuchungen, S. 25.
257 Vita c. 15.
258 So das Urteil Barbarossas und der Fürsten (Vita c. 34).
259 Vita c. 36 und 38.
260 Vgl. Görich, Ehre des Erzbischofs, S. 99.
261 BWA 79.
262 Vgl. Vita c. 44.
263 BWA 85.
264 RI IV,2,2, Nr. 779, BWA 87.
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wohl zunächst die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Mainz zwischen zwei
verfeindeten Ministerialengruppen – „Selenhofenern“ und „Meingoten“. Arnold
erwies sich entweder als nicht willens oder aber als unfähig, die Kämpfe zu beenden,
auswärtige Mächte intervenierten ²⁵⁶ . Dann gelang aber doch die oberflächliche
Versöhnung ²⁵⁷ . Der eigentliche Konflikt, der mit der Ermordung Arnolds
endete, beruhte auf drei Ursachen: der konkreten finanziellen Forderung Arnolds
nach Unterstützung seiner Heerfahrt nach Italien, die – nach Lehnrecht – zu erfüllen
war ²⁵⁸ , dem prinzipiellen Kampf zwischen Kommune und Erzbischof um
die Stadtherrschaft, der sich am Stadtprivileg Adalberts I. kristallisierte, und der
Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Ministerialengeschlechtern.
Zwei Modi der Auseinandersetzung dominieren die Darstellung der Vita: Zum
einen die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof und seinen
Gegnern, zum anderen jedoch die Versuche, die Konflikte durch rechtlich
bindende Beschlüsse und Kompromisse zu sedieren. Dies zeigt sich sehr schön in
einer bestimmten Phase des Konfliktes: So klagte Burchard von Jechaburg, als er
durch Arnold aus der Metropole vertrieben worden war, zusammen mit Abt
Gottfried von St. Jakob, Embricho (dem Sohn des Meingot), Arnold dem Roten
und Werner von Bolanden vor dem Kaiser ²⁵⁹ . Arnold der Rote hatte zuvor Widerstand
gegen seine Abgabenpflicht geleistet.
Barbarossa akzeptierte die Appellation gegen das Urteil der Großen, wechselte
von einem Verfahren nach Recht zu einem Verfahren nach Gnade ²⁶⁰ und wollte
durch ein Schreiben auf den Erzbischof einwirken, dass dieser Arnold den Roten
gegen Genugtuung wieder in Mainz aufnehme. In der Folge kam es zu Unruhen
in Mainz ²⁶¹ . Der Dom und der Bischofspalast wurden geplündert; zugleich verschlossen
die Empörer die Stadttore, negierten also die Stadtherrschaft Arnolds.
Arnold zog nach Bingen, um die Satisfaktion zum bestimmten Termin abzuwarten
²⁶² . Den Rat seiner Anhänger, mit Gewalt vorzugehen, lehnte er ab; er
verhängte das Interdikt über seine Metropole und eilte zum Kaiser nach Italien
²⁶³ . Die Entscheidung des Kaisers fiel zugunsten Arnolds aus ²⁶⁴ : Die geplünderten
güter sollten restituiert, die Mainzer selbst wieder der Stadtherrschaft
256 Vgl. Schöntag, Untersuchungen, S. 25.
257 Vita c. 15.
258 So das Urteil Barbarossas und der Fürsten (Vita c. 34).
259 Vita c. 36 und 38.
260 Vgl. Görich, Ehre des Erzbischofs, S. 99.
261 BWA 79.
262 Vgl. Vita c. 44.
263 BWA 85.
264 RI IV,2,2, Nr. 779, BWA 87.
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