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Edition und Übersetzung 71
erkennen musste, dass das Beste des Bistums durch tägliche Brandschatzung,
Raubzüge, Schädigungen und Erpressungen zugrunde ging, als er sah, dass die
Altäre entweiht wurden, dass die Seinen ihr Leben mit dem Besitz verloren, da
beschloss er – in der Überzeugung, dass in einem solchen Gericht Besseres geschehen
konnte –, die Gewalt ¹⁰⁷ mit Gewalt zurückzutreiben, den Dolch mit
dem Dolch. Und ¹⁰⁸ nachdem seine Schatzkammern und die seiner Kirche geöffnet
worden waren, ging er für die Ehre Gottes wie ein Mann gegen die Feinde
vor. Und wie Zeit und Ort es günstig einrichteten, hat er den Feinden Gottes, den
Kirchenschändern und Gewalttätern, die die Kirche Gottes umsonst ¹⁰⁹ verfolgten
– nachdem er sie in rechtmäßiger Frist vorgeladen hatte und sie sich weigerten,
zur Widergutmachung zu kommen –, traurige Vergeltung zugefügt. Es
wurde mit aller Gewalt und unter äußerstem Einsatz gekämpft. Dieser führte die
Waffen für das Haus Gottes gegen die Gottlosen, für das Gesetz seines Gottes
gegen die Kirchenschänder, für den Schutz der Armen und Waisen gegen die
Räuber; jene aber, von jeder Gemeinschaft der Gläubigen abgesondert, kämpften
gegen Gott und die Kirche, gegen ihren Herrn, ihren Bischof und ihren Hirten,
gegen die Gerechtigkeit und die Billigkeit, gegen ¹¹⁰ das Recht und das Erlaubte
mit räuberischem Frevel und mörderischer Hand.
14. Inzwischen kehrte der allersiegreichste Triumphator Friedrich, der Kaiser
der Römer, von Italien zurück – er hatte die Weihe mit der kaiserlichen Krone
empfangen –, und befahl alle jene Kirchenschänder vor sich, damit sie in Worms
dem Herrn Bischof Rede und Antwort stünden. ¹¹¹ Dort, in Gegenwart des ganzen
Hofes ¹¹² , stürzten alle vor seinem Angesicht zu Füßen des ehrwürdigsten
Bischofs nieder, gemäß dem Wort der Schrift: ‚Und ¹¹³ seine Feinde werden die
Erde küssen‘, leisteten in Sack und Asche Genugtuung und unterwarfen sich
der Buße, die einem so großen Verbrechen angemessen war. Und die Strafe, die
im Volk Harnescharre ¹¹⁴ heißt, trug ein jeder am eigenen Hals, mitten in der
härtesten Winterzeit, der Reihe nach gemäß seiner Würde und seinem Stand
mit nackten Füßen bis zur festgesetzten Grenzmarke, um die Gnade des so
bedeutenden Bischofs wiederzuerlangen. Als erster musste Hermann, der
Pfalzgraf bei Rhein ¹¹⁵ , da er der Hauptschuldige dieses so schimpflichen
111 Friedrich Barbarossa kehrte wohl September/Oktober 1154 von seinem Romzug in das Reich
nördlich der Alpen zurück (RI IV,2,1 Nr. 363 und 364). Arnold traf mit Friedrich am 13.10.1154
in Regensburg zusammen (RI IV,2,1 Nr. 365) und erhob Anklage gegen Pfalzgraf Hermann wie
dieser gegen ihn.
112 Der Hoftag in Worms fand am 25.12.1155 statt (RI IV,2,1 Nr. 375).
113 Ps. 71,9 (G).
114 Vgl. zu dieser Strafe Einleitung, S. 40.
115 Pfalzgraf Hermann v. Stahleck.
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erkennen musste, dass das Beste des Bistums durch tägliche Brandschatzung,
Raubzüge, Schädigungen und Erpressungen zugrunde ging, als er sah, dass die
Altäre entweiht wurden, dass die Seinen ihr Leben mit dem Besitz verloren, da
beschloss er – in der Überzeugung, dass in einem solchen Gericht Besseres geschehen
konnte –, die Gewalt ¹⁰⁷ mit Gewalt zurückzutreiben, den Dolch mit
dem Dolch. Und ¹⁰⁸ nachdem seine Schatzkammern und die seiner Kirche geöffnet
worden waren, ging er für die Ehre Gottes wie ein Mann gegen die Feinde
vor. Und wie Zeit und Ort es günstig einrichteten, hat er den Feinden Gottes, den
Kirchenschändern und Gewalttätern, die die Kirche Gottes umsonst ¹⁰⁹ verfolgten
– nachdem er sie in rechtmäßiger Frist vorgeladen hatte und sie sich weigerten,
zur Widergutmachung zu kommen –, traurige Vergeltung zugefügt. Es
wurde mit aller Gewalt und unter äußerstem Einsatz gekämpft. Dieser führte die
Waffen für das Haus Gottes gegen die Gottlosen, für das Gesetz seines Gottes
gegen die Kirchenschänder, für den Schutz der Armen und Waisen gegen die
Räuber; jene aber, von jeder Gemeinschaft der Gläubigen abgesondert, kämpften
gegen Gott und die Kirche, gegen ihren Herrn, ihren Bischof und ihren Hirten,
gegen die Gerechtigkeit und die Billigkeit, gegen ¹¹⁰ das Recht und das Erlaubte
mit räuberischem Frevel und mörderischer Hand.
14. Inzwischen kehrte der allersiegreichste Triumphator Friedrich, der Kaiser
der Römer, von Italien zurück – er hatte die Weihe mit der kaiserlichen Krone
empfangen –, und befahl alle jene Kirchenschänder vor sich, damit sie in Worms
dem Herrn Bischof Rede und Antwort stünden. ¹¹¹ Dort, in Gegenwart des ganzen
Hofes ¹¹² , stürzten alle vor seinem Angesicht zu Füßen des ehrwürdigsten
Bischofs nieder, gemäß dem Wort der Schrift: ‚Und ¹¹³ seine Feinde werden die
Erde küssen‘, leisteten in Sack und Asche Genugtuung und unterwarfen sich
der Buße, die einem so großen Verbrechen angemessen war. Und die Strafe, die
im Volk Harnescharre ¹¹⁴ heißt, trug ein jeder am eigenen Hals, mitten in der
härtesten Winterzeit, der Reihe nach gemäß seiner Würde und seinem Stand
mit nackten Füßen bis zur festgesetzten Grenzmarke, um die Gnade des so
bedeutenden Bischofs wiederzuerlangen. Als erster musste Hermann, der
Pfalzgraf bei Rhein ¹¹⁵ , da er der Hauptschuldige dieses so schimpflichen
111 Friedrich Barbarossa kehrte wohl September/Oktober 1154 von seinem Romzug in das Reich
nördlich der Alpen zurück (RI IV,2,1 Nr. 363 und 364). Arnold traf mit Friedrich am 13.10.1154
in Regensburg zusammen (RI IV,2,1 Nr. 365) und erhob Anklage gegen Pfalzgraf Hermann wie
dieser gegen ihn.
112 Der Hoftag in Worms fand am 25.12.1155 statt (RI IV,2,1 Nr. 375).
113 Ps. 71,9 (G).
114 Vgl. zu dieser Strafe Einleitung, S. 40.
115 Pfalzgraf Hermann v. Stahleck.