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Burkhardt, Stefan [Hrsg.]
Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis: die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen; Edition, Übersetzung und Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 2: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Vita arnoldi archiepiscopi moguntinensis: Die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen
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https://doi.org/10.11588/diglit.31469#0102
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Edition und Übersetzung 101
34. Der ehrwürdige Bischof aber wollte, in gutem Selbstvertrauen, den Berichten
nicht eher Glauben schenken, als bis er den Mainzern nach seiner Rückkehr
selbst gegenüberstünde, gemäß der Schrift des Herrn, die besagt: Ich werde hinabsteigen
und ich werde sehen, damit ²³⁸ ich weiß, ob das Klagegeschrei über sie,
das zu mir gedrungen ist, ihren Taten entspricht, oder ob es nicht so ist.
Einstweilen aber wurde die Frage, was mit den Lehen derer geschehen sollte, die
die Heeressteuer nicht leisten wollten, auch vor dem Kaiser verhandelt. Und
daraus erging das Urteil aller Fürsten: dass jenen die Lehen solange aberkannt
werden sollten, bis sie gemäß dem Lehnrecht die Leistung erbracht hätten und
außerdem für die Missachtung, derer sie sich schuldig gemacht hatten, ihren
Herren durch Bußzahlungen nach Art guter Bürger Genugtuung geleistet hätten.
²³⁹ Dieser von den Fürsten verkündete Urteilsspruch wurde vom Kaiser und
dem gesamten Hof bekräftigt.
Als dann die Mailänder nach der Übergabe der Stadt wieder in Gnaden aufgenommen
waren ²⁴⁰ und mit dem Rat der Fürsten und insbesondere durch die
Tatkraft und die Klugheit des Mainzers alles zur Ehre Gottes und zum Ruhme
des Reiches in Frieden geregelt war, da war es so weit, dass der Herr von Mainz
– hochgeehrt und für seinen großartigen Dienst von der Majestät des Reiches
sehr gnädig belohnt – unter ²⁴¹ guten Vorzeichen von der Seite des Kaisers zurückeilte
zu seinen eigenen Gütern.
35. Weil aber die Machenschaften des gegen ihn gerichteten Komplotts – das wir
oben erwähnt haben – ihm nicht verborgen bleiben konnten – denn es ²⁴² gibt
nichts Verborgenes, das nicht ans Licht gebracht würde –, begannen die
Verschwörer nun, sich in ganz offener Gegnerschaft zu erkennen zu geben. Und
– indem ²⁴³ sie mit Bosheit für das Gute und mit Pflichtvergessenheit für die
Wohltaten bezahlten – fingen sie an, mit heimlichen Unternehmungen, durch
Beratschlagung auf hinterhältigen Zusammenkünften und mit jeglicher
Bemühung, mit der das Böse gegen die Frömmigkeit vorzugehen pflegt, nun in
einem Bürgerkrieg, ja ²⁴⁴ noch schlimmer: in einem Krieg der engsten Vertrauten
gegen ihn selbst loszuschlagen. Die Bosheit und Gottlosigkeit, die sie in seiner
Abwesenheit gezeugt hatten, setzten sie nun, als er wieder anwesend war, als
todbringende Frucht in die Welt. Zum offenkundigen Zeichen dieses bösen
Treibens ließen sich die Söhne des Meingot deshalb zu einer derartigen Raserei
ihres Wahnsinns hinreißen, dass, als eines Tages der Herr Bischof beschloss, über
242 Luc. 12,2: nihil autem opertum est quod non reveletur neque absconditum quod non sciatur.
243 Ps. 37,21; Augustinus, Enarrationes in Psalmos, in psalmum 36,2,13 (CCSL 38, S. 355, Z. 17–18):
immo uero rependet mala pro bonis, blasphemias, murmur adversus deum, indignationem.
244 Lukan, De bello civili, lib. I, v. 1: Bella per Emathios plus quam civilia campos.
 
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