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Burkhardt, Stefan [Hrsg.]
Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis: die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen; Edition, Übersetzung und Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 2: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Vita arnoldi archiepiscopi moguntinensis: Die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen
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https://doi.org/10.11588/diglit.31469#0108
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Edition und Übersetzung 107
er Richter abgeordnet hatte ²⁵⁸ , die sie zur schuldigen Sühneleistung zwingen sollten,
gab er schließlich – um dem Herrn Kaiser in Ehren zu Willen zu sein – seine
Zustimmung, dass sie die Stadt wieder betreten dürften. Nun setzte er ihnen
einen bestimmten Tag und wartete, nachdem er aus der Stadt herausgegangen
war, dort auf den festgelegten Zeitpunkt ihrer Bußleistungen.
40. Obwohl sie damit ihren Willen wunschgemäß durchgesetzt hatten, gingen
ihnen die zunächst gebrochenen Kräfte ²⁵⁹ der Bosheit doch nicht aus. Vielmehr
verstärkten sie ihre aufrührerischen Machenschaften gegen den Herrn Bischof
mit allen möglichen Maßnahmen und besetzten in solcher Stärke die Plätze der
Stadt, die Häuser und alle Straßenkreuzungen und bewaffneten die Bürger selbst
gegen ihn, dass durch ihre blindwütige Raserei dem Herrn Bischof nun kein
Zugang mehr in die Stadt offenstand. Allzu sehr überhob ²⁶⁰ sich ihr Herz und
mit großer Überheblichkeit und Nichtsnutzigkeit lästerten sie gegen Gott und
gegen ihren Herrn Bischof. Und sie rotteten sich in bewaffneter Schar zusammen,
wobei sie gegen ihn ständig frevelhafte Äußerungen ausstießen und ihm
Acht und Bann und sogar Mord androhten. Sie nannten ihn einen Räuber, einen
Tyrannen, einen Verderber und was nur immer ihnen im Geist der Gotteslästerung
einfiel. Und als Gipfel der Beleidigung fügten sie hinzu, dass er niemals wagen
solle, in die Stadt zurückzukehren. Selbst die Metzger, Bäcker, Schuster, Gerber,
Sackträger und Wechsler sprachen gegen ihn das Verbannungsurteil aus, dass er
von seinem Bischofssitz fernzubleiben habe.
41. Nachdem die Kunde solch verwerflicher und verbrecherischer Untreue das
ganze Land überzogen hatte und sie in ihrem Hochmut trotzig verharrten, rückten
die Tage der Synode immer näher. Der Herr Bischof freilich, der sich entsprechend
den Pflichten seines Amtes zur Abhaltung der Synode vorbereitete, wollte
nicht ohne Gerichtsverfahren gegen sie vorgehen, auch als er trotz ihrer treulosen
Erhebung mit einer überaus schlagkräftigen Kriegstruppe gegen ihren Willen in
die Stadt gelangt war; vielmehr lud er sie ein um das andere Mal wie ein barmherziger
und nachsichtiger Vater zur Ableistung der Buße ein – obwohl er sie augenblicklich
hätte zugrunderichten können – und brachte die Vorbereitungen zur
unmittelbar anstehenden Synode in rühmlichster Pflichterfüllung voran ²⁶¹ . Die
260 2. Paral. 26,16; Dan. 5,20; Ezech. 31,10: elevatum est cor eius.
261 Vgl. zu dieser Synode, dem kanonistischen Hintergrund und dem Verfahren zwischen Gnade
und Recht Einleitung, S. 37 und S. 39.
 
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