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4. Der Traktat De quattuor modis conscientiarum
fen: Warum, so kann man fragen, wurden die Consuetudines Ulrichs von
Cluny (f 1093) aufgenommen (PL 149, Sp. 635-778), nicht aber die seines Mit-
bruders Bernhard oder die des Wilhelm von Hirsau (f 1091), deren Schriften
beide bereits ebenfalls in Editionen vorlagen,230 auf die auch Migne hätte zu-
rückgreifen können? Warum sind die drei Bücher De miraculis des Herbert von
Clairvaux (f ca. 1198) (PL 185, Sp. 1273-1384) ebenso abgedruckt wie das von
ihnen abhängige Exordium magnum Cisterciense des Konrad von Eberbach
(f 1221) (PL 185, Sp. 995-1198), während der Dialogus miraculorum des Caesa-
rius von Heisterbach (f nach 1240) fehlt?231 Warum fehlen die Werke eines
Idung von Prüfening, von denen ebenfalls Editionen zur Verfügung stan-
den?232 Es ist wohl kaum angemessen, dieses Fehlen zu reklamieren - wohl aber
wäre es interessant, es zu analysieren. Die Frage, warum Migne bestimmte Texte
in seine Sammlung aufnahm und andere nicht, erscheint dabei ebenso interessant
wie die nach der Wahl einer bestimmten Edition in solchen Fällen, in denen hier
mehrere zur Auswahl standen, wie im Falle patristischer Texte, oder aber der
unter dem Namen Bernhards von Clairvaux zirkulierenden Schriften. Hier
hätte es sicher auch nahegelegen, auf die seit 1835 mehrfach aufgelegten Opera
Genuina zurückzugreifen, die sich auf Grundlage der MABiLLON-Edition auf die
Wiedergabe der für echt gehaltenen Werke beschränkten.233 Da dies aber nicht
geschah, erfuhr auch der Traktat De quattuor modis conscientiarum noch weitere
Auflagen und war auf diese Weise überall dort präsent, wo die Patrologia Latina
zur BERNHARD-Lektüre herangezogen wurde.
Bemerkenswert ist jedoch, dass selbst der Verzicht Mignes auf die Opera
omnia und eine Aufnahme der von den zweifelhaften Texten gereinigten Opera
Genuina in die Sammlung der Patrologia Latina deren Abonnenten den Traktat
Von den vier Arten der Gewissen nicht vorenthalten hätte: Unter dem Titel Libel-
lus de conscientia findet er sich ebenfalls im 213. Band, wo er innerhalb der Ano-
nymi steculi XII (Sp. 903-12) gedruckt ist. Da aber auch die Dubia et Spuria unter
Bernhards Werken mit in Mignes Quellensammlung einflossen, treffen wir hier
auf den bemerkenswerten Umstand, dass der Text innerhalb der Patrologia latina
gleich zweimal abgedruckt wurde. Damit steht er freilich nicht allein: So findet
sich beispielweise die unter Bernhards Namen abgedruckte Passionsmeditation
(Meditatio in passionem et re surre ctionem Domini) ebenso unter den Werken des
230 Bernardi Ordo Cluniacensis, ed. M. Herrgott; Wilhelm von Hirsau, Constitutione s Hirsau-
gienses, ed. M. Herrgott.
231 Caesarius von Heisterbach, ed. 1599.
232 Dialogus inter Cluniacensem monachum et Cisterciensem, ed. E. Martene / U. Durand, Sp.
1569-1654.
233 BB nos 1978, 1987, 2108, 2218, 2361.
4. Der Traktat De quattuor modis conscientiarum
fen: Warum, so kann man fragen, wurden die Consuetudines Ulrichs von
Cluny (f 1093) aufgenommen (PL 149, Sp. 635-778), nicht aber die seines Mit-
bruders Bernhard oder die des Wilhelm von Hirsau (f 1091), deren Schriften
beide bereits ebenfalls in Editionen vorlagen,230 auf die auch Migne hätte zu-
rückgreifen können? Warum sind die drei Bücher De miraculis des Herbert von
Clairvaux (f ca. 1198) (PL 185, Sp. 1273-1384) ebenso abgedruckt wie das von
ihnen abhängige Exordium magnum Cisterciense des Konrad von Eberbach
(f 1221) (PL 185, Sp. 995-1198), während der Dialogus miraculorum des Caesa-
rius von Heisterbach (f nach 1240) fehlt?231 Warum fehlen die Werke eines
Idung von Prüfening, von denen ebenfalls Editionen zur Verfügung stan-
den?232 Es ist wohl kaum angemessen, dieses Fehlen zu reklamieren - wohl aber
wäre es interessant, es zu analysieren. Die Frage, warum Migne bestimmte Texte
in seine Sammlung aufnahm und andere nicht, erscheint dabei ebenso interessant
wie die nach der Wahl einer bestimmten Edition in solchen Fällen, in denen hier
mehrere zur Auswahl standen, wie im Falle patristischer Texte, oder aber der
unter dem Namen Bernhards von Clairvaux zirkulierenden Schriften. Hier
hätte es sicher auch nahegelegen, auf die seit 1835 mehrfach aufgelegten Opera
Genuina zurückzugreifen, die sich auf Grundlage der MABiLLON-Edition auf die
Wiedergabe der für echt gehaltenen Werke beschränkten.233 Da dies aber nicht
geschah, erfuhr auch der Traktat De quattuor modis conscientiarum noch weitere
Auflagen und war auf diese Weise überall dort präsent, wo die Patrologia Latina
zur BERNHARD-Lektüre herangezogen wurde.
Bemerkenswert ist jedoch, dass selbst der Verzicht Mignes auf die Opera
omnia und eine Aufnahme der von den zweifelhaften Texten gereinigten Opera
Genuina in die Sammlung der Patrologia Latina deren Abonnenten den Traktat
Von den vier Arten der Gewissen nicht vorenthalten hätte: Unter dem Titel Libel-
lus de conscientia findet er sich ebenfalls im 213. Band, wo er innerhalb der Ano-
nymi steculi XII (Sp. 903-12) gedruckt ist. Da aber auch die Dubia et Spuria unter
Bernhards Werken mit in Mignes Quellensammlung einflossen, treffen wir hier
auf den bemerkenswerten Umstand, dass der Text innerhalb der Patrologia latina
gleich zweimal abgedruckt wurde. Damit steht er freilich nicht allein: So findet
sich beispielweise die unter Bernhards Namen abgedruckte Passionsmeditation
(Meditatio in passionem et re surre ctionem Domini) ebenso unter den Werken des
230 Bernardi Ordo Cluniacensis, ed. M. Herrgott; Wilhelm von Hirsau, Constitutione s Hirsau-
gienses, ed. M. Herrgott.
231 Caesarius von Heisterbach, ed. 1599.
232 Dialogus inter Cluniacensem monachum et Cisterciensem, ed. E. Martene / U. Durand, Sp.
1569-1654.
233 BB nos 1978, 1987, 2108, 2218, 2361.