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Autoritäten - Fol. 7r
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Würmern. Auch der Vorsteher der kaiserlichen Kasse zerbarst plötzlich in
seiner Körpermitte wegen eines anderen Unrechts, das er der Kirche
zugefügt hatte.
Aus dem Konzil von Aquileia5, dritter Beschluss: Die Zehnten, die vom 5
gläubigen Volk gegeben werden, sollen in die Taufkirchen gebracht werden;
und die Priester selbst, die in den nämlichen Pfarreien eingesetzt sind, sollen
mit aller Sorgfalt für das ihnen um des Christentums willen anvertraute
Volk Sorge tragen. Und das Volk soll seine Zehnten seinen Priestern
darbringen; und die Priester sollen diese in vier Teile aufteilen, so wie es die 10
alte Regel der heiligen Väter vorschreibt, in einen Teil für sich selbst, einen
Teil für die Geistlichen, einen Teil für die Armen, einen Teil für den Bau,
die Lichter und den Weihrauch der Kirchen. Und wir haben festgelegt, dass
die vorgenannten Priester neben ihrer Kirche oder in ihrer Kammer einen
festen Ort haben sollen, wo der vierte Teil, der, wie wir gesagt haben, den 15
Armen gegeben wird, hingebracht werden soll.
Aus der Synode von Antiochien6, 24. Beschluss: Wir legen fest, dass das
Gut der Kirche, für die Kirche mit aller Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und
Ehrlichkeit gegenüber Gott, der alles erwägt und beurteilt, bewahrt werden 20
soll. Dieses Gut muss auch durch das Urteil und die Amtsgewalt des
Bischofs verteilt werden, dem das Völk und die Seelen, die sich in der
Kirche sammeln, anvertraut sind.
Konzil von Aquileia 381. Vgl. ZELZER, Bemerkungen, S. 439--446. Siehe TeilbandI, Haupttext,
Kap. 150. | 6> Synode von Antiochien 379, einberufen von Meletius, Vorläuferin des Konzils von
Konstantinopel 381. Vgl. GERBER, Theodor von Mopsuestia, S. 129-130.
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Würmern. Auch der Vorsteher der kaiserlichen Kasse zerbarst plötzlich in
seiner Körpermitte wegen eines anderen Unrechts, das er der Kirche
zugefügt hatte.
Aus dem Konzil von Aquileia5, dritter Beschluss: Die Zehnten, die vom 5
gläubigen Volk gegeben werden, sollen in die Taufkirchen gebracht werden;
und die Priester selbst, die in den nämlichen Pfarreien eingesetzt sind, sollen
mit aller Sorgfalt für das ihnen um des Christentums willen anvertraute
Volk Sorge tragen. Und das Volk soll seine Zehnten seinen Priestern
darbringen; und die Priester sollen diese in vier Teile aufteilen, so wie es die 10
alte Regel der heiligen Väter vorschreibt, in einen Teil für sich selbst, einen
Teil für die Geistlichen, einen Teil für die Armen, einen Teil für den Bau,
die Lichter und den Weihrauch der Kirchen. Und wir haben festgelegt, dass
die vorgenannten Priester neben ihrer Kirche oder in ihrer Kammer einen
festen Ort haben sollen, wo der vierte Teil, der, wie wir gesagt haben, den 15
Armen gegeben wird, hingebracht werden soll.
Aus der Synode von Antiochien6, 24. Beschluss: Wir legen fest, dass das
Gut der Kirche, für die Kirche mit aller Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und
Ehrlichkeit gegenüber Gott, der alles erwägt und beurteilt, bewahrt werden 20
soll. Dieses Gut muss auch durch das Urteil und die Amtsgewalt des
Bischofs verteilt werden, dem das Völk und die Seelen, die sich in der
Kirche sammeln, anvertraut sind.
Konzil von Aquileia 381. Vgl. ZELZER, Bemerkungen, S. 439--446. Siehe TeilbandI, Haupttext,
Kap. 150. | 6> Synode von Antiochien 379, einberufen von Meletius, Vorläuferin des Konzils von
Konstantinopel 381. Vgl. GERBER, Theodor von Mopsuestia, S. 129-130.