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Autoritäten - Fol. 7v
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gleichsam wie der Levit und Priester von den Zehnten, und wenn ich
Nahrung und Kleidung habe, werde ich mit diesen zufrieden sein; und nackt
werde ich dem nackten Kreuz folgen.
Weil es über die vier Teile der Zehnten viele Konzilsbeschlüsse gibt, welche 5
Du teils hier, teils im Folgenden angeführt finden wirst, wollen wir, dass
Du, Leser, sorgfältig zur Kenntnis nimmst, dass kein Konvent, der die
gemeinschaftliche Lebensweise einhält, durch jene Konzilsbeschlüsse
verpflichtet ist, Zehnten oder Oblationen in vier Teile aufzuteilen. Denn
jenes Gesetz der Vierteilung wurde ja nicht von den Aposteln erlassen, 10
sondern das Gesetz wurde nach der Zerstörung und Übertretung der
gemeinschaftlichen Lebensweise für die Übertreter, die Geistlichen und die
Bischöfe, erlassen; und von den Übertretern der gemeinschaftlichen
Lebensweise muss es eingehalten werden, bis die gemeinschaftliche
Lebensweise wiederhergestellt wird, für die alle Gaben der Gläubigen 15
aufbewahrt wurden, um von treuen Dienern in der Hand des Mittlers
verwaltet zu werden. Dass dies so geschehen muss, beweisen die Schreiben
des heiligen Papstes Gregor11 an Augustinus12, den Erzbischof der
Engländer, die Du im Folgenden finden wirst.
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[fol. 8v] Als Hilarius13, der Bischof der katholischen Kirche der Stadt Rom
einer Synode14 vorstand, sagte er: Keinem soll es erlaubt sein, ohne Gefahr
für seine Stellung die göttlichen Verordnungen oder die Beschlüsse des
apostolischen Stuhls zu verletzen.
n> Gregor der Große, Gregor I. (* um 540, f 12. März 604), Papst (590-604), Kirchenlehrer.
Gregor stammte aus einer reichen römischen Senatorenfamilie und trat nach seiner
stadtrömischen Laufbahn in das von ihm gegründete Kloster St. Andreas auf dem Monte Celio
in Rom ein. Sein Pontifikat ist geprägt durch die Erneuerung des religiösen Lebens nach dem
Vorbild der monastischen Lebensweise und durch seinen Einsatz für die Bekehrung zum
Christentum. Vgl. EICH, Gregor der Große, S. 169-180; JENAL, Gregor der Große, S. 289-320.
12> Augustinus von Canterbury (( ca. 26. Mai 605), zunächst Prior des Klosters des hl. Andreas
in Rom. Um das Jahr 596 entsendet Gregor I. Augustinus zur Mission nach England und
bestimmt ihn zunächst zum Bischof von London (vgl. Gregor der Große, Registrum epistularum,
XI, 39, ed. NORBERG, CCSL 140A, S. 934-935). In der Überlieferung ist Augustinus als erster
Erzbischof von Canterbury belegt. Vgl. MEYVAERT, Art. ,,Augustinus (Augustine) “, Sp.
1229-1230. | 13> Hilarius (( 28. Februar 468), Papst (461--468). Vgl. FRANK, Art. „Hilarius“,
Sp. 8. | 14> Synode im November 465 in S. Maria Maggiore unter Papst Hilarius I. Vgl.
Epistolae Romanorum pontificum genuinae, ed. THIEL, S. 159-165.
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gleichsam wie der Levit und Priester von den Zehnten, und wenn ich
Nahrung und Kleidung habe, werde ich mit diesen zufrieden sein; und nackt
werde ich dem nackten Kreuz folgen.
Weil es über die vier Teile der Zehnten viele Konzilsbeschlüsse gibt, welche 5
Du teils hier, teils im Folgenden angeführt finden wirst, wollen wir, dass
Du, Leser, sorgfältig zur Kenntnis nimmst, dass kein Konvent, der die
gemeinschaftliche Lebensweise einhält, durch jene Konzilsbeschlüsse
verpflichtet ist, Zehnten oder Oblationen in vier Teile aufzuteilen. Denn
jenes Gesetz der Vierteilung wurde ja nicht von den Aposteln erlassen, 10
sondern das Gesetz wurde nach der Zerstörung und Übertretung der
gemeinschaftlichen Lebensweise für die Übertreter, die Geistlichen und die
Bischöfe, erlassen; und von den Übertretern der gemeinschaftlichen
Lebensweise muss es eingehalten werden, bis die gemeinschaftliche
Lebensweise wiederhergestellt wird, für die alle Gaben der Gläubigen 15
aufbewahrt wurden, um von treuen Dienern in der Hand des Mittlers
verwaltet zu werden. Dass dies so geschehen muss, beweisen die Schreiben
des heiligen Papstes Gregor11 an Augustinus12, den Erzbischof der
Engländer, die Du im Folgenden finden wirst.
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[fol. 8v] Als Hilarius13, der Bischof der katholischen Kirche der Stadt Rom
einer Synode14 vorstand, sagte er: Keinem soll es erlaubt sein, ohne Gefahr
für seine Stellung die göttlichen Verordnungen oder die Beschlüsse des
apostolischen Stuhls zu verletzen.
n> Gregor der Große, Gregor I. (* um 540, f 12. März 604), Papst (590-604), Kirchenlehrer.
Gregor stammte aus einer reichen römischen Senatorenfamilie und trat nach seiner
stadtrömischen Laufbahn in das von ihm gegründete Kloster St. Andreas auf dem Monte Celio
in Rom ein. Sein Pontifikat ist geprägt durch die Erneuerung des religiösen Lebens nach dem
Vorbild der monastischen Lebensweise und durch seinen Einsatz für die Bekehrung zum
Christentum. Vgl. EICH, Gregor der Große, S. 169-180; JENAL, Gregor der Große, S. 289-320.
12> Augustinus von Canterbury (( ca. 26. Mai 605), zunächst Prior des Klosters des hl. Andreas
in Rom. Um das Jahr 596 entsendet Gregor I. Augustinus zur Mission nach England und
bestimmt ihn zunächst zum Bischof von London (vgl. Gregor der Große, Registrum epistularum,
XI, 39, ed. NORBERG, CCSL 140A, S. 934-935). In der Überlieferung ist Augustinus als erster
Erzbischof von Canterbury belegt. Vgl. MEYVAERT, Art. ,,Augustinus (Augustine) “, Sp.
1229-1230. | 13> Hilarius (( 28. Februar 468), Papst (461--468). Vgl. FRANK, Art. „Hilarius“,
Sp. 8. | 14> Synode im November 465 in S. Maria Maggiore unter Papst Hilarius I. Vgl.
Epistolae Romanorum pontificum genuinae, ed. THIEL, S. 159-165.