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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0032
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Autoritäten - Fol. IOv

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Engländer an. Deshalb ist es nicht als geringerer Verdienst einzuschätzen,
diese Lebensweise der Urkirche auf Eingebung und gemäß dem Trachten
des Geists des Herrn hin wiederzuerwecken als die blühende Lebensweise
der Mönche aufgrund der Beharrlichkeit desselben Geistes zu bewahren.
5
Aus dem Buch Ivos24: Obwohl in den alten Regeln festgesetzt worden war,
dass kein Kleriker mit fremden Frauen zusammenwohnen solle, sondern nur
mit solchen, die jeden Verdacht ausschließen, mäßigte der heilige Papst
Gregor diese Strenge für die Kleriker der Engländer so, dass, wenn es
außerhalb der höheren Weihen irgendwelche gäbe, die sich nicht enthalten 10
könnten, sie sich Ehefrauen erwählen und ihren Unterhalt außerhalb eines
Konvents empfangen sollten. Denn er verstand, dass deren Fall weniger
schlimm wäre, wenn sie im Stürzen durch das eheliche Band aufgefangen
würden als wenn sie in umherschweifender Hurerei vom Schlund
grenzenloser Wollust verschlungen würden. Aber die Dispense, die aus 15
heilbringender Abwägung gewährt wurden, müssen, wenn die Notlage
endet, auch selbst enden.
[fol. llr] Wie der Bischof mit seinen Klerikern leben muss, beschrieb der
demütigste Kirchenvater Gregor25 dem fragenden Augustinus26 unter 20
anderem so: Weil Du, Bruder, gebildet durch die Regeln des Klosters, nicht
abgesondert von Deinen Klerikern leben darfst, musst Du in der Kirche, die
vor kurzem zum Glauben gelangt ist, diese Lebensweise einrichten, die es
am Anfang der Kirche gab. Bei diesen sagte niemand von ihnen, dass etwas
von dem, was sie besaßen, sein Eigentum sei; sondern alles besaßen sie 25
gemeinschaftlich. Wenn es aber Kleriker außerhalb der höheren Weihen
gibt, die sich nicht enthalten können, müssen sie Ehefrauen erwählen und
ihren Unterhalt außerhalb eines Konvents empfangen. Weil wir wissen, dass
über die nämlichen Väter, die wir vorher erwähnt haben, geschrieben steht,

24> Ivo (* um 1040, /■ 23. Dezember 1115/1116), Bischof von Chartres (1090-1115/1116), Propst
des Chorherrenstiftes St. Quentin in Beauvais. Vgl. BECKER, Art. „Ivo von Chartres“, Sp.
839-840. | 25> Gregor der Große, Gregor I, Papst (590-604) (s. fol. 7v, Anm. 11). | 26>
Augustinus von Canterbury (( ca. 26. Mai 605), Bischof von London, Erzbischof von Canterbury
(s.fol. 7v, Anm. 12).
 
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