Metadaten

Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0050
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
5
10
15
20
25

Autoritäten - Fol. 13r

49

oder ängstlich berechnend sein zu wollen oder, was ein ganz offenkundiges
Verbrechen ist, davon etwas abzuziehen, das übertrifft die Grausamkeit aller
Räuber.
[fol. 13v] Ambrosius41: Ich wurde von Offizieren und Tribunen aufgesucht, 5
damit durch mich eine rasche Übergabe der Basilika zustande kommt,
wobei sie sagten, dass der Kaiser kraft seines Rechtes befohlen habe, dass
alles, was in seiner Verfügungsgewalt sei, übergeben werden müsse. Ich
habe geantwortet, dass ich mich nicht widersetzen würde, wenn er von mir
verlangen würde, was mir gehört, das heißt mein Grundstück, mein Silber, 10
mein Recht dieser Art, obwohl alles, was mir gehört, den Armen gehört.
Aber das, was Gottes ist, unterliegt nicht der kaiserlichen
Verfügungsgewalt. Und wenig später: Es ist mir nicht gestattet, die Kirche
zu übergeben und es ist Dir, Kaiser, nicht zuträglich, sie anzunehmen. Das
Haus einer Privatperson kann durch kein Recht verletzt werden; und Du 15
glaubst, dass ein Haus Gottes weggenommen werden darf?
Augustinus42 über Johannes: Siehe, ein Dieb ist Judas, und damit Du nicht
darüber hinweggehst, er ist ein gotteslästerlicher Dieb, nicht ein Dieb von
irgendeinem Geldbeutel, sondern vom Geldbeutel des Herrn, von einem 20
Geldbeutel, aber von einem heiligen Geldbeutel. Wenn im Gericht zwischen
Anklagen wegen Diebstahls und Anklagen wegen Unterschlagung
unterschieden wird - Unterschlagung ist nämlich Diebstahl am Staat - und
über den Diebstahl von Privatbesitz nicht so geurteilt wird wie über den
Diebstahl staatlicher Güter, wie viel härter muss der tempelräuberische Dieb 25

41> Ambrosius von Mailand (* 339, ? 4. April 397), Bischof von Mailand (374-397),
Kirchenlehrer. Ambrosius wandte sich gegen den Arianismus und trat für das nicänische
Bekenntnis ein. Vgl. MäRKSCHIES, Ambrosius von Mailand und die Trinitätstheologie, S. 84-89.
n'> Augustinus (354-430), Bischof von Hippo Regius (seit 396-430), Kirchenlehrer (s. fol. lOv,
Anm. 21).
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften