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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0060
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Autoritäten - Fol. 16r

59

[fol. 16r] Aus der Synode von Papst Hilarius52, vierter Beschluss: Ein
Bischof wird etwas, das er verbotenerweise getan hat oder von dem er
herausfindet, dass seine Vorgänger es begangen haben, verurteilen, wenn er
5 Gefahr für sich selbst vermeiden will. Denn alles, was er nicht an einem 5
anderen entfernt, wird er an sich selbst finden.
Gelasius53 an die Bischöfe Cresconius54, Johannes55 und Messala56 unter
anderem: So wie es sich für einen Amtsnachfolger gehört, rechtmäßige und
10 gerechte Bestimmungen seiner Vorgänger zu beachten, so muss er auch 10
schlechte berichtigen.
Papst Hadrian57 an Angilram58: Verordnungen gegen die heiligen
Beschlüsse der römischen Bischöfe sollen keine Geltung haben.
15 15
Gregor59 im Register: Durch kaiserliche Verordnung ist offensichtlich
festgelegt worden, dass das, was gegen die Gesetze geschieht, nicht nur für
nutzlos, sondern auch gleichsam für ungeschehen gehalten werden muss.

52> Hilarius, Papst (461-468) (s. fol. 8v, Anm. 13). | 53> Gelasius I. (( ca. 496), Papst (492-496).
Vgl. SCHIEFFER, Art. „Gelasius“, Sp. 1197. | 54> Cresconius, Bischof von Todi (nicht näher
identifizierbar). | 55> Bischof Johannes (nicht näher identifizierbar). | 56> Bischof Messala
(nicht näher identifizierbar). | 57> Hadrian I. A 25. Dezember 795), Papst (772-795). Vgl.
HARTMANN, Hadrian I. (772-795), S. 37-69. | Angilram ((26. Oktober 791), Bischof von
Metz, Kapellan Karls des Großen. Zu den sogenannten Capitula Angilramni vgl. jüngst SCHON,
Die Capitula Angilramni, S. 1-5. | 59> Gregor der Große, Gregor I., Papst (590-604) (s. fol. 7v,
Anm. 11).
 
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