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Autoritäten - Fol. 16r
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Papst Innocenz60 an die Bischöfe in Makedonien: Es darf Euren höchst
frommen Gemütern nicht lästig erscheinen, die Untersuchung über wen
auch immer zu erneuern, weil die öfter herausgebrachte Wahrheit mehr im
Licht erglänzt und das wieder zur Untersuchung gebrachte Verderben härter
und ohne Buße verurteilt wird. 5
Aus den römischen Gesetzen: Jene dem Verlangen eines Bittenden
zugestandenen Verordnungen sollen Geltung haben und ausgeführt werden,
die mit den Grundsätzen des Rechts und der Gesetze übereinstimmen. Diese
aber, die etwa durch Erschleichung oder irreführende Bitten erlangt werden, 10
sollen den Bittenden keine Hilfe bringen.
[fol. 16v] Hieronymus61 an Augustinus62: Es ist eine große Würde der
Seelen, dass jede von ihrer Entstehung an einen mit ihrem Schutz
beauftragten Engel hat. 15
[fol. 17r] Papst Nikolaus63: Als man zur Wahrheit gelangt war, riss der
Kaiser nicht mehr die Rechte des Priestertums an sich und der Priester
maßte sich nicht die Bezeichnung Kaiser an. Denn der nämliche Mittler
zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Jesus Christus, hat ja durch 20
die Unterscheidung der eigentümlichen Wirkungsbereiche und Würden die
Ämter der beiden Gewalten so getrennt - weil er wollte, dass das ihnen
Eigentümliche durch heilende Menschlichkeit in die Höhe getragen, nicht
durch menschlichen Hochmut wieder in die Hölle hinabgebracht werde -
dass die christlichen Kaiser für das ewige Leben der Priester bedurften und 25
die Priester nur für den Bereich der weltlichen Angelegenheiten die
Innozenz I, Papst (402-417) (s.fo. 13v, Anm. 43). | 61> Hieronymus (s. fol. 7v, Anm. 9). | 62>
Augustinus (354-430), Bischof von Hippo Regius (seit 396-430), Kirchenlehrer (s. fol. lOv,
Anm. 21). | 63> Nikolaus I. (*820, f 13. November 867), Papst (858-867). Der hier vorliegende
Ausschnitt stammt aus dem Brief von Nikolaus I. an den byzantinischen Kaiser Michael III.
(842-867). Vgl. Nicolai I. papae epistolae, ed. PERELS, MGHEpp. 6, Nr. 88, S. 454-487.
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Autoritäten - Fol. 16r
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Papst Innocenz60 an die Bischöfe in Makedonien: Es darf Euren höchst
frommen Gemütern nicht lästig erscheinen, die Untersuchung über wen
auch immer zu erneuern, weil die öfter herausgebrachte Wahrheit mehr im
Licht erglänzt und das wieder zur Untersuchung gebrachte Verderben härter
und ohne Buße verurteilt wird. 5
Aus den römischen Gesetzen: Jene dem Verlangen eines Bittenden
zugestandenen Verordnungen sollen Geltung haben und ausgeführt werden,
die mit den Grundsätzen des Rechts und der Gesetze übereinstimmen. Diese
aber, die etwa durch Erschleichung oder irreführende Bitten erlangt werden, 10
sollen den Bittenden keine Hilfe bringen.
[fol. 16v] Hieronymus61 an Augustinus62: Es ist eine große Würde der
Seelen, dass jede von ihrer Entstehung an einen mit ihrem Schutz
beauftragten Engel hat. 15
[fol. 17r] Papst Nikolaus63: Als man zur Wahrheit gelangt war, riss der
Kaiser nicht mehr die Rechte des Priestertums an sich und der Priester
maßte sich nicht die Bezeichnung Kaiser an. Denn der nämliche Mittler
zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Jesus Christus, hat ja durch 20
die Unterscheidung der eigentümlichen Wirkungsbereiche und Würden die
Ämter der beiden Gewalten so getrennt - weil er wollte, dass das ihnen
Eigentümliche durch heilende Menschlichkeit in die Höhe getragen, nicht
durch menschlichen Hochmut wieder in die Hölle hinabgebracht werde -
dass die christlichen Kaiser für das ewige Leben der Priester bedurften und 25
die Priester nur für den Bereich der weltlichen Angelegenheiten die
Innozenz I, Papst (402-417) (s.fo. 13v, Anm. 43). | 61> Hieronymus (s. fol. 7v, Anm. 9). | 62>
Augustinus (354-430), Bischof von Hippo Regius (seit 396-430), Kirchenlehrer (s. fol. lOv,
Anm. 21). | 63> Nikolaus I. (*820, f 13. November 867), Papst (858-867). Der hier vorliegende
Ausschnitt stammt aus dem Brief von Nikolaus I. an den byzantinischen Kaiser Michael III.
(842-867). Vgl. Nicolai I. papae epistolae, ed. PERELS, MGHEpp. 6, Nr. 88, S. 454-487.