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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0138
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Autoritäten - Fol. 55v

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Gregor169 an alle im italischen Reich und im Reich der Deutschen: Wenn es
Priester oder Diakone oder Subdiakone gibt, welche die Sünde der Unzucht
begehen, untersagen wir diesen im Namen des allmächtigen Gottes und mit
der Autorität des heiligen Petrus den Eintritt in eine Kirche, bis sie Buße tun
und sich bessern. Wenn sie aber lieber in ihrer Sünde verharren wollen, soll 5
niemand von Euch es wagen, deren Messe zu hören, weil deren Segen zur
Verwünschung wird und deren Gebet zur Sünde, wie der Herr durch den
Propheten bezeugt: Ich werde, sprach er, euren Segen verfluchen.
Diejenigen aber, die dieser höchst heilbringenden Weisung nicht gehorchen
wollen, laden die Sünde des Götzendienstes auf sich, wie Samuel bezeugt 10
und der heilige Gregor lehrt. Wie die Sünde der Zauberei ist es, nicht zu
gehorchen, und wie das Verbrechen des Götzendienstes ist es, zu
widerstreben. Die Sünde des Heidentums also lädt jeder auf sich, der
behauptet, Christ zu sein, aber dem apostolischen Stuhl nicht gehorcht.
15
Aus dem Konzil von Meaux170, sechster Beschluss: Wenn für irgendwelche
erbeten wird, dass sie geweiht werden, sollen sie keineswegs geweiht
werden, wenn sie nicht an einem festen und geistlichen Ort oder auch in der
Stadt wenigstens ein Jahr verweilen, damit Sicherheit über deren Leben,
Lebenswandel und Glauben erlangt werden kann. 20
Aus den Dekreten des Papstes Fabian171, die an die östlichen Bischöfe
geschickt wurden: Wenn einer noch nicht 30 Jahre alt ist, soll er keinesfalls
zum Priester geweiht werden, auch wenn er sehr würdig ist, denn auch der
Herr selbst wurde mit 30 Jahren getauft und begann erst dann, zu lehren. Es 25

169> Gregor VII., Papst (1073-1085) (s.fol. 13r, Anm. 36). | Konzil von Meaux-Paris (Juni
845/Februar 846), ed. HARTMANN, MGH Conc. 3, Nr. 11, S. 61-132. | 171> Fabianus (* vor 200;
( 20. Januar 250), Papst (236-250). Vgl. BAUTZ, Art. ,,Fabian, Papst“, Sp. 1586.
 
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