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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0144
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Autoritäten - Fol. 56r

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Papst Stephan V180 an Bischof Leo181 von Teano: Über eine offensichtliche
und vielen bekannte Angelegenheit müssen keine Zeugen gesucht werden,
wie der heilige Ambrosius182 in seinem Kommentar zum Korintherbrief183
sagte, als er das Urteil des Apostels über die Unzucht auslegte: Es steht 5
einem Richter, sage ich, nicht zu, ohne Ankläger zu verurteilen, weil der
Herr Judas, obwohl er gestohlen hatte, keineswegs verstieß, weil niemand
ihn anklagte. Nachdem aber diese Tat erkannt worden war, entschied er,
dass jener aus dem Kreis der Brüder verstoßen werden müsse. Alle nämlich
wussten von dessen Sünde und klagten sie nicht an. Offen nämlich hatte er 10
seine Stiefmutter als Ehefrau. In dieser Angelegenheit waren keine Zeugen
nötig und durch keine Ausflucht konnte die Sünde verborgen werden. Und
wenig später: Ich, der ich leiblich abwesend bin, aber durch die Autorität
des Geistes, der nirgends abwesend ist, anwesend bin, habe schon, als wäre
ich anwesend, geurteilt, dass dieser, der dies begangen hat, dem Satan zum 15
Verderben des Fleisches übergeben werden soll.
[fol. 56v] Aus einem Brief Gregors184: Hinsichtlich eines Priesters oder
eines anderen Geistlichen, der vom Volk angeklagt wird: Wenn es keine
zuverlässigen Zeugen gibt, welche die Wahrheit der gegen jenen erhobenen 20
Beschuldigung durch einen Eid bestätigen, soll die Angelegenheit
unentschieden sein und er soll jenen als Zeugen für die Reinheit seiner
Unschuld vorbringen, für den alles unverhüllt und aufgedeckt ist, und so soll
er in seiner eigenen Stellung verbleiben.

180> Stephan K (f 14. September 891), Papst (885-891). Vgl. SCHWAIGER, Art. ,,Stephan V“, Sp.
117-118. | 181> Leo, Bischof von Teano (ca. 875-887/888). Vgl. Epistolae Karolini aevi V ed.
CASPAR, MGH Epp. 7, Nr. 215, S. 193. I 182> Ambrosius von Mailand (s. fol. 13v, Anm. 41).
183> Die Kommentierung der Paulus-Briefe beginnt im lateinischen Westen in der zweiten Hälfte
des 4. Jahrhunderts mit „Ambrosiaster“, der irrtümlich Ambrosius zugeschrieben wird. Vgl.
GEERLINGS, Der Ambrosiaster, S. 213-223. | 184> Gregor II. (f 11. Februar 731), Papst
(715-731). Vgl. DELOGU, Art. „Gregorio II, santo“, S. 647-651.
 
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