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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0146
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Autoritäten - Fol. 56v

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Aus dem Konzil von Lerida185, zehnter Beschluss: Wenn ein Priester von
dem ihm anvertrauten Volk durch schlechten Ruf infamiert wird und der
Bischof es nicht durch dem Gesetz entsprechende Zeugen beweisen konnte,
soll der Priester bis zu einer angemessen Rechtfertigung suspendiert
werden, damit das Volk der Gläubigen durch ihn kein Ärgernis erleidet. 5
Eine angemessene Rechtfertigung ist es nämlich, wenn denen, von denen er
für schuldig gehalten wird, nach einer rechtmäßigen Sicherheitsleistung
hinsichtlich des erhobenen Vorwurfs offenbart wird, dass er unschuldig ist,
was so von uns und den Vorfahren festgesetzt wurde. Aber er soll sich
gemäß den Kanones und nach dem Urteil des Bischofs sieben 10
Standesgenossen beigesellen und auf das ihm vorgelegte heilige
Evangelium schwören, dass ihn die heilige Dreieinigkeit und Christus, der
Sohn Gottes, der das tat und lehrte, was das Evangelium enthält, und die
vier heiligen Evangelisten, die das Evangelium schrieben, so unterstützen,
dass er die vorgenannte Handlung nicht begangen hat, wie ihm vorgeworfen 15
worden ist. Und durch diese Rechtfertigung gereinigt soll er hierauf
unbesorgt seinen Dienst ausüben. Einige ausgezeichnete Väter berichten,
dass der heilige Papst Leo186 in der Basilika des heiligen Apostels Petrus vor
dem ehrwürdigsten Kaiser Karl187 und dem Klerus und Volk diese
Rechtfertigung so vollzog und dass deshalb bald darauf der ehrwürdige 20
Fürst gegen die Feinde des nämlichen heiligen Papsts die angemessene
Bestrafung durchführte.
Gregor188 an Bischof Venantius von Luni189: Wir haben beschlossen, dass
der Diakon und Abt aus Porto Venere, von dem Du meldest, dass er 25
gesündigt hat, auf keine Weise in seinen heiligen Weihegrad zurückversetzt
werden darf oder kann. Diesen musst Du fürwahr entkleidet seines heiligen

185> Konzil von Lerida <Ilerda> von 546. Die irrige Zuweisung dieses Canons zum Konzil von
Lerida dürfte auf Burchard von Worms zurückgehen (vgl. MGH Conc. 3, S. 245, Anm. 49). In
den MGH Concilia wird ein Teil dieser Passage der Mainzer Synode vom 3. Oktober 852
zugewiesen (MGH Conc. 3, S. 245-246, c. 8). Vgl. auch KERY, Gottesfurcht und irdische Strafe,
S. 73-74. Bei Ivo von Chartres ebenfalls als Concilium Hispalense bezeichnet. | 186> Leo III. (*
um 750, /■ 12. Juni 816), Papst (795-816). Vgl. MORDEK, Art. „Leo III., Papst“, Sp.
1877-1878. | 187> Karl der Große, Kaiser (800-814) (s. fol. 19v, Anm. 72). | 188> Gregor der
Große, Gregor!., Papst (590- 604) (s.fol. 7v, Anm. 11). | 189> Venantius, Bischof von Luni. Vgl.
Gregor der Große, Registrum epistularum, IV, 21, ed. NORBERG, CCSL 140, S. 239.
 
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