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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0152
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Autoritäten - Fol. 57r

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jungfräuliche Ehefrau geheiratet hat. Auch diejenigen müssen
zurückgewiesen werden, die entgegen den apostolischen Weisungen eine
zweite Ehe eingegangen sind. Zweite Verordnung: Petrus sagte: Weil der
Preis einer Hure kaum ein Brot ist, die Ehefrau eines anderen Mannes aber
das -wertvolle Leben kostet, ist Ehebruch schlimmer als fast alle anderen 5
Sünden.
[fol. 57v] Aus dem Konzil von Cavaillon197, 25. Beschluss: Wenn ein
Priester vor seiner Weihe gesündigt hat und nach der Weihe seine Sünden
bekannt hat, soll er, weil er zuvor gesündigt hat, nicht die Messe feiern, aber 10
dennoch wegen seiner Frömmigkeit die Bezeichnung Priester tragen. Wenn
er aber nicht selbst gestanden hat, sondern von einem anderen öffentlich
überführt wurde, soll er auch nicht die Bezeichnung als Priester tragen.
Ähnlich muss hinsichtlich der Diakone eingehalten werden, dass, wenn
einer seine Sünden selbst bekannt hat, er den Weihegrad eines Subdiakons 15
behalten soll.
Hieronymus198 gegen Jovinianus199: Wenn ein Laie und jeder Gläubige nicht
beten kann, wenn er nicht auf den ehelichen Verkehr verzichtet, muss ein
Priester, der immer Opfer darbringen muss, immer beten. Wenn er immer 20
beten muss, muss er also immer auf die Ehe verzichten.
Der heilige Gregor200 an den Klausner Secundinus201: Deine Heiligkeit hat
dies von uns ersucht, dass ich Dir antworte über die Wiedererlangung des
Priesteramts nach einer Sünde, da Du sagst, dass Du über dies 25
widersprüchliche Kanones und gegensätzliche Urteile gelesen hast, die bald
aussagen, dass die Wiedererlangung möglich sei, bald dass sie keineswegs
möglich sei. Denn wir verehren die vier ökumenischen Konzilien, die
Synode von Nicäa202 und die übrigen, die auf sie folgten und in allen
197> Konzil von Chalon-sur-Saöne (647-653), Concilia Galliae 511-695, ed. De CLERCQ, CCSL
148A, S. 302-310. | 198> Hieronymus (s. fol. 7i; Anm. 9). | 199> Jovinianus (f um 405),
altchristlicher Mönch und theologischer Schriftsteller, seine Lehre ist hauptsächlich aus der
Schrift Adversus lovinianum des hl. Hieronymus überliefert. Vgl. HUNTER, Rereading the
Jovinianist Controversy, S. 119-135. | 200> Gregor der Große, Gregor I., Papst (590-604) (s.
fol. 7i; Anm. 11). | 201> Secundus Secundinus, Mönch aus Trient. Vgl. EICH, Gregor der Große,
S. 122. | 202> Erstes Konzil von Nicäa 325 (s.fol. 19v,Anm. 71).
 
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