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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0160
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Autoritäten - Fol. 60r

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[fol. 60r] Papst Gregor VII.206 sagt auf der in Rom abgehaltenen Synode207,
sechster Beschluss: Falsche Bußen nennen wir diejenigen, die nicht gemäß
der Autorität der heiligen Väter nach der Schwere der Sünden auferlegt
werden. Und deswegen soll jeder Krieger oder Händler oder Träger eines
Amtes, das nicht ohne Sünde ausgeübt werden kann, der in schwere Schuld 5
verstrickt zur Buße gekommen ist, das heißt der die Güter eines anderen zu
Unrecht besetzt hält oder der Hass im Herzen trägt, erkennen, dass er keine
wahre Buße vollziehen kann, durch die er zum ewigen Leben gelangen
kann, wenn nicht der Krieger die Waffen niederlegt und sie nicht mehr
führt, außer auf den Rat frommer Bischöfe hin und zur Verteidigung der 10
Gerechtigkeit, und der Händler den Handel aufgibt und der Amtsträger das
Amt niederlegt und jeder von ihnen die Güter, die er zu Unrecht
weggenommen hat, zurückerstattet und den Hass aus seinem Herzen
entlässt.
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Ambrosius208 im Buch „Über die Buße“: Einige begehren deshalb die Buße,
um sofort wieder zur Kommunion zugelassen zu werden. Diese begehren
nicht so sehr, sich zu lösen als den Priester zu binden. Sie befreien nämlich
nicht so sehr ihr Gewissen von Schuld als dass sie wünschen, dass der
Priester von Schuld bedeckt wird, dem befohlen wurde: Gebt das Heilige 20
nicht den Hunden und werft eure Perlen nicht vor die Säue, das heißt: Gebt
unreinen Geistern nicht bereitwillig Anteil am Abendmahl. In demselben
Buch folgt: Sie glauben, dass es Buße sei, wenn sie sich von den
himmlischen Sakramenten femhalten. Diese sind recht strenge Richter

206> QregOr yip, Papst (1073-1085) (s.fol. Hr, Anm. 36). | 207> Römische Herbstsynode vom
19. November 1078, vgl. Register Gregors VII., ed. CASPAR, MGH Epp. sei. 2, 2, lib. VI, 5b, S.
400-406; GRESSER, Synoden und Konzilien, S. 179-180. | Ambrosius von Mailand (s. fol.
13v, Anm. 41).
 
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