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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0186
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Autoritäten - Fol. 82v

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nicht glauben, nach unserer Ermahnung versucht, auf die bisher gewohnte
Weise nachlässig zu sein, muss er mit allen Mitteln zu uns überstellt
werden, damit er hier lernen kann, was ein Bischof gemäß der Gottesfurcht
tun und wie er handeln muss.
5 5
[fol. 83r] Aus dem römischen Konzil270: Wer auch immer von den Kriegern
oder aus welchem Stand oder Gewerbe auch immer kirchliche Landgüter
von welchem König oder weltlichen Fürsten auch immer oder von
Bischöfen gegen ihren Willen oder von Äbten oder von irgendwelchen
10 Vorstehern von Kirchen empfangen hat oder empfangen wird oder sich 10
angeeignet hat oder auch mit der verkommenen und lasterhaften
Zustimmung der nämlichen Vorsteher innehat: wenn er die nämlichen
Landgüter nicht den Kirchen zurückerstattet, soll er der Exkommunikation
unterliegen. Bei diesen Worten ist hervorzuheben, dass die Entfremdung
15 von Kirchengütern nichtsdestotrotz unter Androhung der Exkommunikation 15
verurteilt wird, auch wenn sie durch die verkommene Zustimmung der
Prälaten bestätigt oder geduldet wird.
270> Römische Herbstsynode vom 19. November 1078, vgl. Register Gregors VII., ed. CASPAR,
MGH Epp. sei. 2, 2, lib. VI, 5b, S. 400-406.
 
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