196
Anhang
Kapitel 74
Das Leben der Kleriker und der Mönche ist hinsicht-
lich ihrer Heiligmäßigkeit als gleichwertig einzu-
stufen. Gerhoch führt hierzu Zitate des Hl. Ambrosius
und Johannes Chrysostomus an.
fol. 45v
Kapitel 75
Über die Bedeutung des Klerikergewands, das selbst
der Papst nach seiner Inthronisation in der Öffentlich-
keit trägt.
Kapitel 76
Die Heiligkeit und Wichtigkeit der Talartunika
wird anhand des Alten und des Neuen Testaments
erwiesen.
Kapitel 77
Über die Bedeutung der Tonsur und Rasur des Kopfes
im Kleriker stand.
Kapitel 78
Durch die öffentliche Bekennung des Hl. Märtyrers
Narcissus zum Kreuzzeichen konnte er Afra und ihre
Hausgemeinschaft bekehren.
Kapitel 79
Über die ursprüngliche Gewohnheit nach einer
vollkommenen Bekehrung, seinen Besitz zum ge-
meinschaftlichen Gut der Bedürftigen zu machen.
Kapitel 80
Vorbild für den Klerus soll derjenige sein, der nach
Aufgabe seines Besitzes von seiner Hände Arbeit oder
den Gaben der Gläubigen lebt.
Kapitel 81
Gott wird beim Jüngsten Gericht eine Kirche ver-
langen, wie sie von Christus und dessen Aposteln
eingerichtet wurde. Jeder Bischof ist deshalb dazu
aufgerufen, die Kirchen in diesem Zustand wieder an
Gott zu übergeben.
Kapitel 82
Am Tag des Jüngsten Gerichts wird keine Kirche der
Akephalen, sondern eine apostolische Kirche gefor-
dert werden. Dementsprechend sind die Bischöfe ver-
pflichtet, Übertreter der Regel zum Gehorsam zurück-
zubringen oder aus der Gemeinschaft auszustoßen.
Kapitel 83
Gemäß den alten Konzilien sollen alle Kleriker der
apostolischen Regel gehorchen und unterworfen sein.
Kapitel 84
Die Bischöfe können im Vertrauen auf die Autorität
der heiligen Konzilien alle Kleriker, die höhere
Weihegrade erlangen wollen, zur Einhaltung der
Regel zwingen. Auch die Synoden von Nicäa und
Chalcedon legen bereits die apostolische Regel als
verbindliche Regel für die Kleriker fest.
fol. 49r
Anhang
Kapitel 74
Das Leben der Kleriker und der Mönche ist hinsicht-
lich ihrer Heiligmäßigkeit als gleichwertig einzu-
stufen. Gerhoch führt hierzu Zitate des Hl. Ambrosius
und Johannes Chrysostomus an.
fol. 45v
Kapitel 75
Über die Bedeutung des Klerikergewands, das selbst
der Papst nach seiner Inthronisation in der Öffentlich-
keit trägt.
Kapitel 76
Die Heiligkeit und Wichtigkeit der Talartunika
wird anhand des Alten und des Neuen Testaments
erwiesen.
Kapitel 77
Über die Bedeutung der Tonsur und Rasur des Kopfes
im Kleriker stand.
Kapitel 78
Durch die öffentliche Bekennung des Hl. Märtyrers
Narcissus zum Kreuzzeichen konnte er Afra und ihre
Hausgemeinschaft bekehren.
Kapitel 79
Über die ursprüngliche Gewohnheit nach einer
vollkommenen Bekehrung, seinen Besitz zum ge-
meinschaftlichen Gut der Bedürftigen zu machen.
Kapitel 80
Vorbild für den Klerus soll derjenige sein, der nach
Aufgabe seines Besitzes von seiner Hände Arbeit oder
den Gaben der Gläubigen lebt.
Kapitel 81
Gott wird beim Jüngsten Gericht eine Kirche ver-
langen, wie sie von Christus und dessen Aposteln
eingerichtet wurde. Jeder Bischof ist deshalb dazu
aufgerufen, die Kirchen in diesem Zustand wieder an
Gott zu übergeben.
Kapitel 82
Am Tag des Jüngsten Gerichts wird keine Kirche der
Akephalen, sondern eine apostolische Kirche gefor-
dert werden. Dementsprechend sind die Bischöfe ver-
pflichtet, Übertreter der Regel zum Gehorsam zurück-
zubringen oder aus der Gemeinschaft auszustoßen.
Kapitel 83
Gemäß den alten Konzilien sollen alle Kleriker der
apostolischen Regel gehorchen und unterworfen sein.
Kapitel 84
Die Bischöfe können im Vertrauen auf die Autorität
der heiligen Konzilien alle Kleriker, die höhere
Weihegrade erlangen wollen, zur Einhaltung der
Regel zwingen. Auch die Synoden von Nicäa und
Chalcedon legen bereits die apostolische Regel als
verbindliche Regel für die Kleriker fest.
fol. 49r