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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0203
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202

Anhang

Kapitel 138
Das Quelltor bzw. die Ptochien (= Zufluchtsorte für
die Armen), die aus den Mitteln der Zehnten gebaut
werden, sollen von den Diakonen und Archidiakonen
verwaltet werden.
Kapitel 139
Für die Versorgung der Witwen sind die Priester und
Diakone zuständig. Das, was danach noch übrig ist,
muss den Waisen und den übrigen Notleidenden gege-
ben werden.
Kapitel 140
Unterscheidung zwischen denjenigen Almosenspen-
dern, die noch Eigentum haben und der Welt dienen,
und denjenigen Verwaltern der Kirche, die der
Bischof versorgt, da sie kein Eigentum haben.
fol. 70r
Kapitel 141
Reiche und Zöllner können nur in die Heilige Stadt
eintreten, wenn sie ihr Gut so verteilen, dass sie frem-
des Gut zurückerstatten.
Kapitel 142
Derjenige, der fremdes Gut raubt und behält, ist un-
frei, da er der Herrschaft böser Geister dient. Wer
aber dem einen Herrn dient und dessen Weisungen
befolgt, ist unabhängig seines weltlichen Standes frei.
Kapitel 143
Rechtmäßig erworbenes Gut wird als Mammon der
Ungerechtigkeit bezeichnet, weil es nicht ohne Befle-
ckung besessen werden kann. Fremdes Gut, das als Al-
mosen Gott dargebracht wird, kann Gott nicht gefallen,
weil es als Frucht des Verbrechens dargebracht würde.
fol. 69r
Kapitel 144
Almosen, die aus dem Mammon der Ungerechtigkeit
dargebracht werden, ziehen den Schenker zur Fröm-
migkeit. Daher dürfen die Heiligmäßigen solche
Almosen nicht verschmähen, sondern müssen sie in
den Körper der Kirche bringen.
Kapitel 145
Derjenige, der fremdes Gut nicht zurückerstattet, wird
durch die Tore der Hölle zum Tod geleitet. Diejenigen
aber, die sich um die Rückerstattung bemühen, wer-
den von Gott gereinigt und dürfen nicht wegen ihrer
vergangenen Taten verabscheut werden.
Kapitel 146
Über die Verteilung der Einkünfte in den Regularka-
nonikerstiften. Der vierte Teil der Zehnten muss an
die Witwen und Bedürftigen verteilt werden.
fall. 7r, 7v
und 23r
Kapitel 147
Die Bischöfe bereichern die Krieger von den Anteilen
der Bedürftigen, wodurch sie weder unter den Krie-
gern, noch bei Gott Frieden finden werden.
 
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