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Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur

ana KN sangt elli palih ilutika rabiti u karasisu adannis adannis sulmu

KN, dem reinen Hohepriester, dem Diener, der deine große göttliche Macht fürchtend verehrt, und seinem ganzen Feldlager geht
es sehr, sehr gut (RIMA 3,105.3, Vs. 10-12; TCL 3, Z. 5).

Die vorliegende Tafel, die in intaktem Zustand das auch für Alltagsbriefe charakteristische Längsformat aufgewiesen haben dürfte,
ist, ebenso wie der Gottesbrief Salmanassars IV. (782-773 v. Chr.), der vermutlich einige Jahre später abgefaßt wurde (s. u.), kurz;
er bringt die militärischen Ereignisse, die er behandelt, dem Gott nur sehr summarisch zur Kenntnis. Die Gottesbriefe Sargons II.
(721-705 v. Chr.) und Asarhaddons (680-669 v. Chr.) sind dagegen höchst umfangreich, detailliert und literarisch anspruchsvoll. Die
Gattung der Gottesbriefe hat also innerhalb von weniger als 100 Jahren sowohl mit Blick auf die Anzahl der gebotenen Informationen
wie auch in stilistischer Hinsicht erhebliche Verändemngen erfahren.

Die Zuweisung des Textes ist nicht völlig gesichert. Der Name des Königs, dessen Taten geschildert werden, ist in Vs. 1’ nur sehr
bmchstückhaft erhalten. Neben der oben vorgenommenen Ergänzung [ [dA<:/«<:/(?)-ERIM.TA]H kommt grundsätzlich auch [ [ dAssur-
ERIM.TA]H in Frage. Als mögliche Urheber des vorliegenden Briefes lassen sich somit vor allem Adad-närärl II. (912-891 v. Chr.),
Adad-närärl III. (811-783 v. Chr.) und Assur-närärl V. (755-745 v. Chr.) in Betracht ziehen.

Für die Klämng der Frage der Urheberschaft könnte der Hinweis auf die Stadt Burali in Z. 5’ von Bedeutung sein. Eine Stadt dieses
Namens, offenbar Zentmm eines Distrikts, wird in einem im Jahre 790 v. Chr. entstandenen Dekret Adad-närärls III. erwähnt (SAA
12, no. 71, Z. 5; no. 72, Z. 5’), und zwar zusammen mit Arbela, was für eine Lokalisierung der Stadt im Osttigrisland spricht und
nicht im Habür-Gebiet, wo es ebenfalls ein Burali gab (siehe RGTC 5, 74f.). Der Umstand, daß Burali in der Zeit Adad-närärls III.
nachweislich eine gewisse Rolle spielte, stellt ein, wenn auch natürlich nicht zwingendes, Argument dafür dar, den Text ebendiesem
König zuzuweisen.

Andererseits fällt bei einem Blick auf die Zeilen 9’-ll’ unseres Textes auf, daß sich ähnliche Formuliemngen bei Tukultl-Ninurta
II. und Assurnasirpal II. finden. So lautet etwa RIMA 2, 100.5, Z. 49f.: mas-ka-na-a-te säi KUR U-tu-u a-di Umkap-ra-ni-su-nu ... /
... ak-ta-sad GAZ.MES-sü-nu a-duk, und in RIMA 2, 101.19, Z. 43f. heißt es: ramä muMat-i-ia-te aq-p'-rib umMat-i-ia-te a-di kap-
ra-ni-sä ak-<ta>-sad. Diese phraseologischen Parallelen mit Texten aus dem 9. Jahrhundert v. Chr. könnten als Indiz dafür gewertet
werden, daß eine Zuweisung von VAT 10364 an Adad-närärl II. zumindest nicht ganz ausgeschlossen ist. Doch werden mukap-ra-ni-
sü mehrfach auch in der Steleninschrift Adad-närärls III. aus Tell ar-Rimäh genannt (siehe RIMA 3,104.7, Z. 15-19), was wiederum
auf Adad-närärl III. als Urheber des Textes verweisen könnte. Auch die Möglichkeit, daß VAT 10364 von Assur-närärl V. stammt,
muß vorerst weiter im Auge behalten werden, obwohl bislang nur wenige Texte aus der Regierungszeit dieses Königs vorliegen (siehe
RIMA 3, p. 246f.).

4’: Eventuell auch: UD r26 n -KÄM.

7’: Diese wie auch die in der folgenden Zeile genannte Stadt scheinen bislang unbekannt zu sein. Der beschriebene Feldzug
beginnt am 25.(?) Arahsamna (VIII), also mitten im Winter, was dafür sprechen könnte, daß er nicht gegen besonders schwer
zugängliche Gebirgsgegenden gerichtet war.

8’: Oder: vmm Ha- Vnim'^- v te^ sü^l Die korrekte Lesung bleibt unklar.

30) VAT 12938 (Kopie: S. 218) Tiglatpileser IIL?

Fundnummer: Ass. 14326; Fundort: dB8I,2. Suchgrabenschicht (westliches Stadtgebiet).

Kleines Bruchstück, 30 x 28 mm, nur eine Seite erhalten. O. Pedersen, KbOA, 157 betrachtet das Stück als Fragment eines Prismas,
was mir nach Autopsie möglich, aber nicht völlig sicher erscheint. Im Fundjournal ist von einem Tontafelbmchstück die Rede.
Fmhere Kopie, Bearbeitung: -. Vgl. KbOA, 157 (ohne Museumsnummer).

Transliteration:

l’ ]x[

2’ KUR] Nam-[ri (?)

3’ Ya'-di KU[R

4’ muS]i-bu-ur UR[U

5’ umNiqqu] sa KUR Tub-Ii-[(ia -)äs

6’ ]x sa URU x [

Rest weggebrochen

Übersetzung:

1 [.] ... [.] 2 [.das Land] Namri [.] 3 [.] bis zum Land [.] 4 [.die Stadt] Sibur, die Stadt [.] 5 [.die Stadt

Niqqu] im Land Tublias [.].
 
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