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Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur

VAT 9424 (= B)

1 ’ [lä sarranini lä belnini summa] rLUGAL n ? [saniumma mär sarri saniumma]

2’ [ina muhhini märeni DUMU.DUMU.MES-«]/ ni-sä- rkari'-[u-ni iläni]

3’ [mala sumsunu zakrü ina] rSU ir||l- rn/ 1 NUMUN-ni NUMUN. rNUMUN n-ni [lubcriiü]

4’ [summa attunu ina li\b-bi a-de s' c rari- rnri'-ti säi lA[s-sur-ahu-iddina sar mät Assur belkunu]

5’ [ina muhhi Assur-bäni-apli DU]MU MAN GAL-w sä rE'-[redüti\

6’ [ahhesu mär(e) AMA]-.vh säi [A.v-.vi/r-[D]U-A DUM[U sarri rabü\

7’ [sa Bit-redüti u r\e-eh-ti DUMU.M[ES slt libbi (...)]

8’ [x x x x x x x] x x [x x x x x x x]

Rest weggebrochen

Übersetzung:

VAT 12374 (= A)

1 [Ihr sollt seinen (Assurbanipals) Füßen] einen guten Weg [bereiten]. 2 " 4 [Ihr sollt ihn nicht absetzen] oder irgendeinen [seiner
Brüder, (ob) älter oder jünger], an seiner Stelle [auf den Thron Assyriens setzen]. 5 ~ 6 Ihr sollt das Wort Asarhaddons, [des Königs von
Assyrien], nicht ins Gegenteil verkehren und ändern. 6 ~ 9 [Assurbanipal], dem großen Königssohn des Blt-redüti, [den] Asarhaddon,
der König von Assyrien, euer Herr, euch [präsentiert hat], ihm [sollt ihr gehorchen], 10 _11und er soll [über euch das Königtum und]
die Herrschaft ausüben.

12 [Ihr (sollt)] Assurbanipal, den (großen) [Königs]sohn (.).

Rest weggebrochen

VAT 9424 (= B)

1 ~ 2 [(Assurbanipal soll) unser König und Herr (sein)], und wir werden keinen [anderen] König [und keinen anderen Königssohn (zur
Herrschaft) über uns, unsere Söhne und] unsere [Enkel] einsetzen. 2 ~ 3 [(Andernfalls) mögen die Götter, soviele (in diesem Vertrag)
mit Namen genannt sind], uns, unseren Samen und unseres Samen Samen [heimsuchen].

4 ~ 7 [Wenn ihr (euch)] gegen diese «<:/AVertragsk 1 ause 1 n (versündigt),die Asarhaddon, [der König von Assyrien, euer Herr, betreffs As-
surbanipals], des großen Königssohns des Blt-[redüti, seiner Brüder, (welche) Söhne der Mutter] Assurbanipals, [des großen Königs]-

sohns [des Bit-redüti, (sind), und] der übrigen [leiblichen] Söhne [(Asarhaddons, eures Herrn, mit euch abgeschlossen hat.)]

Rest weggebrochen

Bemerkungen:

VAT 12374 (= A):

5’: Die Spuren lassen eher an eine Lesung a- vbri --tu denken, die den Regeln der assyrischen Vokalharmonie allerdings
zuwiderliefe.

VAT 9424 (= B):

Nicht immer ist völlig klar, ob ein Wort am Ende einer Zeile oder am Anfang der nächsten Zeile zu ergänzen ist.

4’: Zu erwarten wäre a-de-e: offenbar liegt ein Schreibfehler vor.

V. Private Weihinschriften

Im Namen von Privatleuten verfaßte Weihinschriften sind strenggenommen keine „historischen Texte". Da ihr Formular jedoch in
vielem demjenigen königlicher Weihinschriften entspricht, die gemeinhin als „historisch" gelten, scheint es nicht unangebracht, zwei
Beispiele dieses in Assyrien eher dürftig bezeugten Inschriftentyps im vorliegenden Band zu edieren.

Beide Inschriften sind auf Tontafelnüberliefert,ihre eigentliche Bestimmung bestand jedoch darin,Gefäße zu schmücken,die Gottheiten
geweiht und Tempeln zugeeignet waren. Sie sind damit verschiedenen auf Tontafeln überlieferten königlichen Weihinschriften aus
Assur zur Seite zu stellen, die gleichfalls als Vorlagen für Gefäßinschriften gedient haben dürften (oder Abschriften solcher Texte
darstellen), etwa der im vorliegenden Band unter Nr. 22 edierten Inschrift Tukultl-Ninurtas II., der von H. W. F. Saggs in Iraq 37
(1975), 11-20 veröffentlichten sog. „Assur Charter" Sargons II. sowie zwei auf einer Tontafel zusammengestellten Weihinschriften
Sin-sanu-iskuns, die M. Falkner in AfO 16 (1952-53), 306f. und Tf. XV publiziert hat. Die Anbringung von Weihinschriften auf
Gefäßen galt wohl vor allem deshalb als attraktiv, weil die Gottheiten während ihrer rituellen Mahlzeiten die Texte unmittelbar zu
 
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