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Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur

Bemerkungen:

VAT 10122 dokumentiert, was bislang nicht erkannt wurde, die Weihung eines für Weinlibationen bestimmten .vrt/j/m-Gefäßes an die
Göttin Tasmetu. Der Name des Stifters bleibt ungenannt, was dafür spricht, daß ein Entwurf für eine Weihinschrift vorliegt und nicht
etwa die Abschrift einer solchen. Die Inschrift weist enge phraseologische Parallelen mit VAT 10166 (Nr. 73) auf, einer äußerlich sehr
ähnlichen Tafel, die eine vergleichbare Weihung zugunsten Ninurta-Nabüs beurkundet. Beide Texte sind vermutlich den letzten Jahren
vor dem Untergang Assyriens zuzuweisen und mit Sin-sanu-iskuns Nabü-Tempel zu verbinden (s. o. Nr. 43).

Weinlibationen gehören zu den in Assur regelmäßig im Alltagskult vollzogenen Akten (siehe B. Menzel, AT 1,49). Tasmetu und Nabü
werden als Nutznießer solcher Weinspenden in dem Kulttext KAV 174, Z. 21 erwähnt, wo von der Darbringung „eines .vrt/j/m-Gefäßes
mit Wein aus Izallä'‘ ( du?SAB GESTIN I-zala) an sie die Rede ist (siehe B. Menzel. AT 2, T 22).

1: Für die Ergänzung am Schluß siehe CAD K, 82a (mit weiteren Belegen). Als Gattin des Nabü war Tasmetu die Schwiegertochter
des im Esagil-Tempel verehrten Gottes Marduk.

2: Der „Sohn des Herrn der Götter", d. h. Marduks, ist Nabü.

3: EGI entspricht akkadischem rubätu. Man beachte die etwas bemüht gelehrt anmutende Abfolge von EGI, be-let und GASAN
in den Zeilen 3-7, die ebenso wie die Verwendung des Logogramms KURNUN in Z. 21 den Eindmck vermittelt, als habe
der Verfasser der Inschrift seine Kenntnisse keilschriftlicher Feinheiten vor der Gattin des göttlichen Patrons der Schreiber
ostentativ zur Schau stellen wollen. Vielleicht handelte es sich bei dem Voventen um einen Schreiberschüler. Hierfür könnten
die Erwähnungen des Vaters in Z. 15 und der mär(e) ummäni in Z. 20 sprechen. Die Behauptung, der Vovent habe das
gestiftete Objekt selbst „hergestellt" (Z. 9), scheint zwar zunächst gegen ein allzu jugendliches Alter desselben zu sprechen,
muß jedoch nicht allzu wörtlich gemeint gewesen sein.

Die Ergänzung am Schluß ist unsicher, da man für rittu „Hand" eigentlich eine Schreibung mit rit erwarten würde. Man
vergleiche jedoch die in CAD R, 385a zusammengestellten ähnlichen Prädizierungen, besonders diejenigen, die auf die
Göttin Istar bezogen sind.

6: Vgl. mu-bal-lit ADDA in VAT 10166 (Nr. 73), Z. 3. Die Lesung ist wegen dieser Parallele wohl sicher; die epigraphisch
ebenfalls mögliche Lesung: Z[l-ti-ia (o. ä.) (vgl. CAD B, 58b) ist wohl auszuschließen.

8: Etwa: i-na-a[s-sa-r]u x [.]?

9: In der oben erwähnten Opferliste KAV 174 wird ein sappu-Gefäß als Behälter für Wein genannt, der für Nabü und Tasmetum
bestimmt war. Für die Ergänzung am Zeilenende vgl. VAT 10166 (Nr. 73), Z. 8: ZA.HUM KÜ.BABBAR eb-bi. sappu-
Gefäße bestanden, wie CAD S/1,479f. zu entnehmen ist, in mehreren Fällen nachweislich aus Edelmetall.

11: CAD M/l, 253a (s. v. maqqJtu) übersetzt diese Stelle: „[...] to fill [the ...] with libation wine", eine Wiedergabe, der wir
hier, auch im Lichte von VAT 10166 (Nr. 73), Z. 9, den Vorzug geben vor der in CAD M/2,299a (s. v. mutinnu) gebotenen
Übersetzung „for filling the libation vessel of DN with wine". Die an letztgenannter Stelle präsentierte (und der Übersetzung
zugrundeliegende) Umschrift „ana mulle mut-tin-ni maqqi DN" bemht auf der irrtümlichen Lesung ma-aq-qi dx anstelle von
ma-aq-qf-ti x.

Das von der Emesal-Form von sumerisch gestin „Wein" abgeleitete Lehnwort muttinnu ist außer in diesem und im nachfolgend
behandelten Text sonst nur in Inschriften Asarhaddons bezeugt (R. Borger, Die Inschriften Asarhaddons, 20, Babel A, Z. 10;
85, AsBb A, Rs. 46) und könnte zu den sumerisierenden Kunstwörtern gehören, die, wie von E. Reiner, CAH III/2 2, 299
vermerkt, in spätassyrischer Zeit verstärkt in Gebrauch kamen; ein anderes Beispiel ist kirimahhu „Park".

13f.: Für den Zeilenanfang siehe AHw, 1200b s. v. satti. Die Ergänzungen am Schluß der Zeilen folgen Assurbanipals Weihinschrift
an Mullissu (M. Streck, Assurbanipal und die letzten assyrischen Könige, 274-77), Z. 14f.: ana satti Mullissu kisal(lu) suätu
limmahirpänukki „Möge nunmehr, o Mullissu, dieser Hof vor deinem Antlitz Wohlgefallen finden."

15: Zur Voranstellung der Wünsche für den Vater, die für neuassyrische Weihinschriften typisch ist, siehe K. Deller, OA 22
(1983), 13-24. Anstelle des Namens des Vaters findet sich hier nicht, wie im Falle des Namens des Voventen, das Zeichen
NENNI, sondern ein Leerraum.

20: DUMU UM.ME.A ist vermutlich das zu llmurüma gehörige Subjekt und muß folglich als Pluralform verstanden werden. Für
die Ergänzung am Schluß vergleiche man die in Handerhebungsgebeten überlieferte Formuliemng lusäpi narbika luttcTid
zikirka „Ich will deine Größe aufstrahlen lassen und deinen Namen preisen"; für Belege siehe CAD N/1,104a.

73) VAT 10166 (Kopie: S. 257) spätassyrische Weihinschrift, Ninurta-Nabü gewidmet

Fundnummer: -; Fundort: -

Kleine, beidseitig beschriebene mndliche Tontafel im Querformat, 58 x 32 mm, vollständig erhalten, spätassyrische Schrift.

Frühere Kopie, Bearbeitung: -

Transliteration:

Vs. 1 a-na dMAS a-sib E-zi-da rsd' 'qe'- rrelf Bal-til

2 xxx x-sü DÜG.GA «DIS» se-mu-u ik-kil-U

3 sä-rik rDUMU 1?.US mu-bal-lit ADDA
 
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