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Jaspers, Karl; Marazia, Chantal [Editor]; Fonfara, Dirk [Editor]; Fuchs, Thomas [Editor]; Halfwassen, Jens [Editor]; Schulz, Reinhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Editor]; Schwabe AG [Editor]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 3): Gesammelte Schriften zur Psychopathologie — Basel: Schwabe Verlag, 2019

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.69896#0550
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Stellenkommentar

507

Vgl. K. Hohnbaum: »Gerichtlich-medicinische Gutachten über einen zweifelhaften psychi-
schen Zustand einer jugendlichen Brandstifterin in Bezug auf Zurechnungsfähigkeit«, in:
Adolph Henke’s Zeitschrift für die Staatsarzneikunde 24 (1837), Ergänzungsheft, 55-109.
Unter mania acutissima (auch brevis oder subita) verstand man eine akute, vorübergehende
Psychose.
Der Begriff >endogen< (aus inneren Ursachen hervorgehend, anlagebedingt) ist der Botanik
entnommen und wurde erstmals von Paul Julius Möbius (1863-1907) in Zusammenhang mit
Geisteskrankheiten benutzt (vgl. P. J. Möbius: A briss der Lehre von den Nervenkrankheiten, Leip-
zig 1893,140-141). Der Begriff erhielt zunehmend die Bedeutung von >genetisch< bzw. ent-
artet (siehe Stellenkommentar, Nr. 237). Möbius führte ein dichotomes Modell für die psy-
chischen Störungen ein, die nun in endogene und exogene (aus äußeren Ursachen
hervorgehende) unterschieden wurden. Möbius’ Einteilung nach rein ätiologischen Krite-
rien wurde zwar von Kraepelin seit der fünften Auflage seines Lehrbuchs übernommen, sie
avancierte aber erst durch die Aufarbeitung von Karl Bonhoeffer zum leitenden Prinzip.
Jaspers setzte sich damit später (siehe S. 393-395, in diesem Band) und besonders in der All-
gemeinen Psychopathologie eingehend auseinander (vgl. Allgemeine Psychopathologie [1913]).
Veitstanz ist die Lehnübersetzung für die Chorea St. Viti (Tanzwut des Heiligen Veit), eine
Bezeichnung für mehrere Krankheiten, die sich durch unwillkürliche, rasche und unregel-
mäßige Bewegungen der Extremitäten äußern.
§ 56 des Strafgesetzbuches regelte die Strafaussetzung wie folgt: »Ein Angeschuldigter, wel-
cher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte,
eine strafbare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben
die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß.«
Vgl. Richter: Brandstifter, 54-68.
Vgl. Petersen: »Gutachten ueber einen Brandstiftungsfall«, in: Mittheilungen aus dem Gebiete
der Mediän, Chirurgie und Pharmacie 2 (1833) 532-562.
Regio pubica = Schambereich.
Causa facinoris = Beweggrund für die Tat.
Vgl. Hettich: Heimweh, 70-76.
Der folgende Abschnitt ist eine Zusammenstellung verschiedener Passagen aus H. Spitta:
»Zwei Fälle von Brandstiftung in dem Alter der Pubertätsentwicklung«, in: Allgemeines Reper-
torium der gesamten deutschen medizinisch-chirurgischen Journalistik 22 (1831) 343-365.
Im Original: »in P.«.
Wechselfieber (unter anderem auch Marschenfieber genannt) ist die deutsche Bezeichnung
für die Malaria tertiana (Drei-Tage-Fieber).
Vgl. R. von Krafft-Ebing: Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie, Stuttgart 3i9oo, 59-60.
Es handelt sich im Folgenden um ein Zitat (vgl. Zangeri: Heimweh, zweite Aufl., 74-76), wobei
die Schreibweise von Jaspers angepasst wird.
Bei Zangeri wird der Vorfall auf das Jahr 1824 datiert. Damals regierte Franz Joseph Karl (1768-
1835) aus dem Hause Habsburg-Lothringen als Kaiser Franz I. von Österreich.
Vgl. »Maria Louise Sumpfin, eine zehnjährige Brandstifterin«, in: Annalen der Gesetzgebung
und Rechtsgelehrsamkeit in den Preußischen Staaten 7 (1791) 37-54.
Im Original (ebd., 37) heißt es lediglich: »statt des Willkommens derb mit Ruthen zu züch-
tigen, auch während der Strafzeit jährlich am ersten Junius, als dem Tage der Brandstiftung,
ingleichen bei ihrer Entlassung«.
 
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