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Über die Namenträger sagen die Inschriften nur gelegentlich etwas aus, sei es durch den Namen selbst,
wie (18:61), durch die Nennung einer Berufsbezeichnung wie J/wra (4:5) usw. oder ei-
ner Stellung wie Epitheta wie oder va/ynwa erlauben die Zuweisung zu einer
Religionsgemeinschaft.
Weibliche Personennamen kommen selten und meist in unklaren Kontexten vor: (16:1) indirekt
bezeugt ist (13:1) "Utpalavarsä", vielleicht auch, nach dem Ehemann benannt, die "Gat-
tin des Gandharvacittra" (4:4).
 
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