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6 Zur Genealogie der Moral

haben werden. Portoauslagen trug ich MK 8.75." (KGB III 6, Nr. 516, S. 152, Z.
55-59, vgl. die fast identische Rechnungssumme, die N. am 03. 03. 1888 gegen-
über Overbeck nennt, KSB 8/KGB III 5, Nr. 1001, S. 266, Z. 20 f.). Schließlich
dürfte N. für den Hymnus an das Leben etwa 364 Mark bezahlt haben, so dass,
wie N. am 15. 10. 1887 seiner Schwester Elisabeth Förster schrieb, er insgesamt
800 Thaler Druckkosten übernehmen musste (KSB 8/KGB III 5, Nr. 925, S. 167,
Z. 65 f.). Das sind 2400 Mark oder 3000 Franken und damit genau die Summe,
die N. jährlich aus der Basler Pension empfing (vgl. Schaberg 2002, 210). So
schwierig eine Umrechnung in heutige Währung auch ist, dürfte die Kaufkraft
einer Mark von 1887 im Jahr 2019 zwischen 11 Euro und 16 Euro liegen (vgl.
z. B. https://fredriks.de/hvv/kaufkraft.php, abgerufen am 23. 01. 2019), so dass
das von N. für die Buchproduktion aufgewendete Geld heute mehreren zehn-
tausend Euro entsprechen würde. N. ist also für seine philosophische Schrift-
stellerei ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko eingegangen - nur
etwas abgefedert durch einige Wertschriften, die er noch besaß.
Nachdem N. am 18. 07. 1887 gegenüber Naumann noch Anweisungen zum
möglichst großzügigen Satz gegeben hatte - „nicht mehr als 30 Zeilen auf die
Seite [...] - noch lieber wäre mir 29" (KSB 8/KGB III 5, Nr. 879, S. 114, Z. 3-5) -
hieß es in einem Telegramm an denselben Adressaten vom 20. 07. 1887: „Bitte
Manuscript wieder zurück Zwischenfall" (KSB 8/KGB III 5, Nr. 880, S. 115, Z. 2).
Eine Erklärung dieser Forderung gibt die Postkarte an Köselitz vom 24. 07. 1887,
auf der nun auf zum ersten Mal der Titel des werdenden neuen Buches genannt
wird: „Eine Andeutung meines letzten Briefs, daß bei Naumann gedruckt wer-
de, war verfrüht; ich habe telegraphisch mir das Manuscript zurück bestellt,
nicht aus Unzufriedenheit damit, sondern weil inzwischen das Begonnene wei-
ter gewachsen ist und sobald auch noch kein Ende absehn läßt. Titel und The-
ma: ,zur Genealogie der Moral. Eine Streitschrift'." (KSB 8/KGB III 5, Nr. 881,
S. 115, Z. 9-14) Bereits am 29. 07. 1887 wurde dann der „Zwischenfall" beseitigt
und N. ließ Naumann ein umfangreicheres Manuskript zukommen, das jetzt
die ersten beiden Abhandlungen von GM umfasst haben dürfte. „In Betreff der
Ausstattung, Papier, Lettern, Zahl der Zeilen usw. bleibt es bei meiner an-
fänglichen Bestimmung: absolute Gleichheit mit ,Jens. von G. und Böse.' Die
beiden Bücher müssen zum Verwechseln ähnlich aussehn." (KSB 8/
KGB III 5, Nr. 882, S. 116, Z. 9-12) Korrekturabzüge sollten Köselitz und er selbst
erhalten - was er Köselitz am 08. 08. 1887 unverblümt als weitere, selbstver-
ständlich freiwillige und unentgeltliche Zusatzarbeit in Aussicht stellte (KSB 8/
KGB III 5, Nr. 886, S. 123, Z. 58 f.). Aus der Druckerei kamen dann auch bald
schon die ersten Bögen zur Durchsicht, für die sich N. am 14. 08. 1887 gegen-
über Naumann artig bedankte und den „Rest des Manuscriptes" in „drei, vier
Tagen" in Aussicht stellte: „die dritte Abhandlung: sie wäre eher fertig ge-
 
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