des Baues der verholzten Faser
23
Die erste siebentägige Enzymeinwirkung brachte bereits 1/3
der Substanz in Lösung, wobei der Methoxyl-Gehalt des Rück-
standes von 5,03 auf 6,46 % stieg. Der dabei in Lösung gehende
Zucker bestand zu einem Drittel aus Pentosen.
Da bei dem Abbau auch ein Teil des Methoxyls in Lösung geht, wurde
versucht, einen Anhaltspunkt für den Verbleib bzw. die Zugehörigkeit
dieses Methoxyls zu gewinnen. Zu diesem Zweck wurde die gereinigte
Abbaulösung dieser ersten Stufe mit Hefe vergoren. Der unvergärbar
hinterbleibende Zucker, der auf Grund der Pentosenbestimmung praktisch
völlig aus CB-Zuckern besteht, enthielt dann 4,24% Methoxyl, womit die
Hauptmenge des in Lösung gegangenen Methoxyls gefaßt war. Es dürfte
also in erster Linie im Holz in Form methylierter Pentosane oder Poly-
Uronsäuren vorliegen.
Folgende Tafel vergleicht den nicht weiter abbaubaren Rück-
stand mit dem Ausgangsmaterial:
Holundermark III
C
0/
/o
H
0/
/o
och3
°/o
Ausgangsmaterial
49,14
6,30
5,03
Rückstand des 63% ig. Abbaues
54,18
6,44
8,22
Entgegen den beiden schon beschriebenen Abbauversuchen
von Holundermark kommt hier der Abbau zum Stehen, wenn
der Rückstand die doppelte Gewichtsmenge des im Ausgangs-
material festgestellten Lignins (18,5 °/0) beträgt.
Die Untersuchung des Abbaurückstandes ergab folgende Zu-
sammensetzung (ausgedrückt in Millimol):
0,237 Hexosan %- 0,066 Pentosan
0,303 Polysaccharide % 0,309 Lignin.
Wie schon eingangs betont, vollzog sich der Abbau des
jungen Holundermarks II auch bei anfänglicher Verwendung
schwächerer Enzyme mit großer Leichtigkeit. In nur zwei Stufen
von zusammen 14 Tagen Dauer waren schon 54% der Substanz
in Lösung gegangen. Nach weiteren 14 Tagen und drei Stufen
betrug der Gesamtabbau 70,9 %, wobei aber in der letzten Stufe
bereits kein reduzierender Zucker mehr gebildet wurde.
C
°/o
H
%
och3
°ä>
Holundermark II
48,21
6,71
4,82
Abbaurückstand
55,61
6,25
9,67
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Die erste siebentägige Enzymeinwirkung brachte bereits 1/3
der Substanz in Lösung, wobei der Methoxyl-Gehalt des Rück-
standes von 5,03 auf 6,46 % stieg. Der dabei in Lösung gehende
Zucker bestand zu einem Drittel aus Pentosen.
Da bei dem Abbau auch ein Teil des Methoxyls in Lösung geht, wurde
versucht, einen Anhaltspunkt für den Verbleib bzw. die Zugehörigkeit
dieses Methoxyls zu gewinnen. Zu diesem Zweck wurde die gereinigte
Abbaulösung dieser ersten Stufe mit Hefe vergoren. Der unvergärbar
hinterbleibende Zucker, der auf Grund der Pentosenbestimmung praktisch
völlig aus CB-Zuckern besteht, enthielt dann 4,24% Methoxyl, womit die
Hauptmenge des in Lösung gegangenen Methoxyls gefaßt war. Es dürfte
also in erster Linie im Holz in Form methylierter Pentosane oder Poly-
Uronsäuren vorliegen.
Folgende Tafel vergleicht den nicht weiter abbaubaren Rück-
stand mit dem Ausgangsmaterial:
Holundermark III
C
0/
/o
H
0/
/o
och3
°/o
Ausgangsmaterial
49,14
6,30
5,03
Rückstand des 63% ig. Abbaues
54,18
6,44
8,22
Entgegen den beiden schon beschriebenen Abbauversuchen
von Holundermark kommt hier der Abbau zum Stehen, wenn
der Rückstand die doppelte Gewichtsmenge des im Ausgangs-
material festgestellten Lignins (18,5 °/0) beträgt.
Die Untersuchung des Abbaurückstandes ergab folgende Zu-
sammensetzung (ausgedrückt in Millimol):
0,237 Hexosan %- 0,066 Pentosan
0,303 Polysaccharide % 0,309 Lignin.
Wie schon eingangs betont, vollzog sich der Abbau des
jungen Holundermarks II auch bei anfänglicher Verwendung
schwächerer Enzyme mit großer Leichtigkeit. In nur zwei Stufen
von zusammen 14 Tagen Dauer waren schon 54% der Substanz
in Lösung gegangen. Nach weiteren 14 Tagen und drei Stufen
betrug der Gesamtabbau 70,9 %, wobei aber in der letzten Stufe
bereits kein reduzierender Zucker mehr gebildet wurde.
C
°/o
H
%
och3
°ä>
Holundermark II
48,21
6,71
4,82
Abbaurückstand
55,61
6,25
9,67