Farbe anorganischer Saize und Berechnung der schwingenden Teiie.
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§ 2. Zuerst muß man die Größenordnung des Absorptions-
koeffizienten x' feststellen. Man befestigt den anorganischen
Körper (Kristall von beliebiger Größe) mit Wachs auf ein Stück
Holz und läßt ein Stück beleuchtetes weißes Papier nahe an
einer Kristallfläche spiegeln, wobei die Fläche angenähert unter
45° zum Papier stehen soll. Man sieht mit Auge oder Lupe
auf den Kristall und das Papier. Hat 1. das auf der Kristall-
häche direkt reflektierte Licht, das vom Papier kommt, dieselbe
Farbe wie das Papier, so ist x' kleiner als 0,12. Der Beweis dafür
soll im folgenden gegeben werden. Ist dagegen die Farbe ver-
schieden, so liegen folgende Möglichkeiten vor: 2. Die Farbe im
Kristall ist etwas bläulicher. Das deutet auf eine starke Zu-
nahme des Brechungsindex nach kurzen Wellenlängen. 3. Die
Farbe zeigt einen rötlichen, gelben, grünen Farbton, verglichen
mit dem Papier. In diesem Fall ist eine Absorption im sicht-
baren Spektrum vorhanden, die das Reflexionsvermögen beeinflußt.
Da man mit dem Auge einen Farbenunterschied leicht er-
kennt, der etwa 2—3o/o des Reflexionsvermögens R ausmacht,
so ergibt diese Beobachtung eine Teilung der Substanzen in
zwei Reihen.
1. und 2. sind Substanzen, für die R um weniger als 1—3o/o
innerhalb des Spektrums hin und her variiert, 3. sind Substanzen,
für dieB. größere Unterschiede für die verschiedenen Farben zeigt.
Die Theorie ergibt die Möglichkeit, aus diesem Grenzwert
von R die Grenzwerte von x' abzuleiten. Wie aus der Formel
(n — l)^ -j- x'
(n -j- 1)2 -]- x
folgt, ist für solche geringe Beeinflussungen
der Reflexion durch die Absorption mit Notwendigkeit der Ab-
Für die hier in Betracht kommenden Salze liegt n im sicht-
baren Gebiet zwischen 1,4 und 1,7, im Mittel: 1,55. Dies gibt
Ro —0,047. Wenn jetzt das Reflexionsvermögen für eine Farbe
im Spektrum merklich höher ist, so bedeutet dies, wie oben an-
gegeben, R etwa Ro-}-0,03. Ro = 0,0485. Dem entspricht ein
maximales x'^ = 0,12 als Grenzwert.
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§ 2. Zuerst muß man die Größenordnung des Absorptions-
koeffizienten x' feststellen. Man befestigt den anorganischen
Körper (Kristall von beliebiger Größe) mit Wachs auf ein Stück
Holz und läßt ein Stück beleuchtetes weißes Papier nahe an
einer Kristallfläche spiegeln, wobei die Fläche angenähert unter
45° zum Papier stehen soll. Man sieht mit Auge oder Lupe
auf den Kristall und das Papier. Hat 1. das auf der Kristall-
häche direkt reflektierte Licht, das vom Papier kommt, dieselbe
Farbe wie das Papier, so ist x' kleiner als 0,12. Der Beweis dafür
soll im folgenden gegeben werden. Ist dagegen die Farbe ver-
schieden, so liegen folgende Möglichkeiten vor: 2. Die Farbe im
Kristall ist etwas bläulicher. Das deutet auf eine starke Zu-
nahme des Brechungsindex nach kurzen Wellenlängen. 3. Die
Farbe zeigt einen rötlichen, gelben, grünen Farbton, verglichen
mit dem Papier. In diesem Fall ist eine Absorption im sicht-
baren Spektrum vorhanden, die das Reflexionsvermögen beeinflußt.
Da man mit dem Auge einen Farbenunterschied leicht er-
kennt, der etwa 2—3o/o des Reflexionsvermögens R ausmacht,
so ergibt diese Beobachtung eine Teilung der Substanzen in
zwei Reihen.
1. und 2. sind Substanzen, für die R um weniger als 1—3o/o
innerhalb des Spektrums hin und her variiert, 3. sind Substanzen,
für dieB. größere Unterschiede für die verschiedenen Farben zeigt.
Die Theorie ergibt die Möglichkeit, aus diesem Grenzwert
von R die Grenzwerte von x' abzuleiten. Wie aus der Formel
(n — l)^ -j- x'
(n -j- 1)2 -]- x
folgt, ist für solche geringe Beeinflussungen
der Reflexion durch die Absorption mit Notwendigkeit der Ab-
Für die hier in Betracht kommenden Salze liegt n im sicht-
baren Gebiet zwischen 1,4 und 1,7, im Mittel: 1,55. Dies gibt
Ro —0,047. Wenn jetzt das Reflexionsvermögen für eine Farbe
im Spektrum merklich höher ist, so bedeutet dies, wie oben an-
gegeben, R etwa Ro-}-0,03. Ro = 0,0485. Dem entspricht ein
maximales x'^ = 0,12 als Grenzwert.