Über die Aufnahme der Radium-Emanation durch das Blut. (B. 2) 25
2. die indirekte, experimentell äußerst schwierige Lösung der
Frage über die Vollständigkeit der Entaktivierung (die
Blutprobe wird zu diesem Zwecke verbrannt).
3. die unvollständige Entaktivierung bei den eigentlichen
Messungen und die Verwendung eines Faktors zur Umrech-
nung auf völlige Entaktivierung (über unsere Bedenken in
dieser Beziehung vergl. S. 23).
Sollte die noch ausstehende ausführliche Veröffentlichung
diese Bedenken entkräften, so würden wir ohne Beibringung
völlig neuer Gesichtspunkte doch keinen Grund sehen, bei der
großen Anzahl der von uns vorgenommenen Kontrollen und
Variationen an der Richtigkeit unserer Resultate oder an der
Zuverlässigkeit unserer Methode zu zweifeln.
II. Der Einfluß der Konzentration auf den Absorptions-
koeffizienten; Gültigkeit des Idenry’schen Gesetzes.
Da das Blut keine einheitliche Substanz ist und außerdem
verschiedene Kolloide enthält, erscheint es fraglich, ob der Ab-
sorptionskoeffizient dem IdENRY’schen Gesetze folgt, d. h. unab-
hängig vom Partialdruck der Emanation ist. Namentlich hat die
Frage nach einer eventuellen Sättigung des Blutes mit Emanation
theoretische und praktische Bedeutung. Unsere Versuche am
lebenden Menschen im Emanatorium und an vorher entnomme-
nem Blute im Thermostaten lieferten keinen Anhalt für eine Ab-
weichung vom Henry’schen Gesetz, obgleich die Aktivität der
Versuchsluft sich zwischen den Grenzen 0,5 * 10-3 und 475 • 10~3
Mikro-Curie/Liter (entsprechend 1 und 950 Mache-Einheiten /Liter)
bewegte.
Immerhin sind absolut genommen diese Konzentrationen
noch als sehr gering zu bezeichnen, außerdem können kleinere Diffe-
renzen durch Variation in der Blutzusammensetzung und durch
Versuchsfehler verdeckt werden. Wir führten daher noch eine
spezielle Versuchsreihe mit ein und demselben Material (Rinder-
blut) bei noch stärkerer Variation der Konzentration durch und
erhielten umstehende Resultate (Tabelle III).
Hieraus geht hervor, daß bis zu diesen hohen Konzentrationen,
die jedenfalls weit über der bisher praktisch angewandten Aktivi-
tät liegen, keine Abweichung vom Henry’schen Gesetzt besteht.
2. die indirekte, experimentell äußerst schwierige Lösung der
Frage über die Vollständigkeit der Entaktivierung (die
Blutprobe wird zu diesem Zwecke verbrannt).
3. die unvollständige Entaktivierung bei den eigentlichen
Messungen und die Verwendung eines Faktors zur Umrech-
nung auf völlige Entaktivierung (über unsere Bedenken in
dieser Beziehung vergl. S. 23).
Sollte die noch ausstehende ausführliche Veröffentlichung
diese Bedenken entkräften, so würden wir ohne Beibringung
völlig neuer Gesichtspunkte doch keinen Grund sehen, bei der
großen Anzahl der von uns vorgenommenen Kontrollen und
Variationen an der Richtigkeit unserer Resultate oder an der
Zuverlässigkeit unserer Methode zu zweifeln.
II. Der Einfluß der Konzentration auf den Absorptions-
koeffizienten; Gültigkeit des Idenry’schen Gesetzes.
Da das Blut keine einheitliche Substanz ist und außerdem
verschiedene Kolloide enthält, erscheint es fraglich, ob der Ab-
sorptionskoeffizient dem IdENRY’schen Gesetze folgt, d. h. unab-
hängig vom Partialdruck der Emanation ist. Namentlich hat die
Frage nach einer eventuellen Sättigung des Blutes mit Emanation
theoretische und praktische Bedeutung. Unsere Versuche am
lebenden Menschen im Emanatorium und an vorher entnomme-
nem Blute im Thermostaten lieferten keinen Anhalt für eine Ab-
weichung vom Henry’schen Gesetz, obgleich die Aktivität der
Versuchsluft sich zwischen den Grenzen 0,5 * 10-3 und 475 • 10~3
Mikro-Curie/Liter (entsprechend 1 und 950 Mache-Einheiten /Liter)
bewegte.
Immerhin sind absolut genommen diese Konzentrationen
noch als sehr gering zu bezeichnen, außerdem können kleinere Diffe-
renzen durch Variation in der Blutzusammensetzung und durch
Versuchsfehler verdeckt werden. Wir führten daher noch eine
spezielle Versuchsreihe mit ein und demselben Material (Rinder-
blut) bei noch stärkerer Variation der Konzentration durch und
erhielten umstehende Resultate (Tabelle III).
Hieraus geht hervor, daß bis zu diesen hohen Konzentrationen,
die jedenfalls weit über der bisher praktisch angewandten Aktivi-
tät liegen, keine Abweichung vom Henry’schen Gesetzt besteht.