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Ramsauer, Carl; Holthusen, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung B, Biologische Wissenschaften (1913, 2. Abhandlung): Über die Aufnahme der Radium-Emanation durch das Blut — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.37625#0029
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Über die Aufnahme der Radium-Emanation durch das Blut. (B. 2) 29
Menge der inzwischen entwickelten Emanation abgaben. Bei
5 Minuten langer Behandlung verliert physiologische Kochsalz-
lösung fast quantitativ die aufgespeicherte Emanation; die ge-
ringste Restmenge betrug 0,0 %, die größte 1,4 %, wobei natur-
gemäß mit kleinen Versuchsfehlern zu rechnen ist. Das Blut
dagegen behielt hei genau gleichem Verfahren 35 % seiner Aktivi-
tät zurück. Erst bei einer 20 Minuten langen intensiven Behandlung
gab das Blut die berechnete Emanationsmenge qantitativ ab.
Welcher Bestandteil des Blutes hierbei in erster Linie in Frage
kommt, geht aus folgendem Versuch hervor: Bei 5 Minuten langer
Behandlung behielt Blutserum 5 % der gebildeten Emanation
zurück, eine Aufschwemmung von roten Blutkörperchen in physio-
logischer Kochsalzlösung dagegen 20 %. Diese Feststellung ist
von besonderem Interesse für den folgenden Abschnitt. —
Aus diesem zeitlichen Verlauf der Aktivierung und der Ent-
aktivierung beim Blut ergeben sich unmittelbar folgende prak-
tisch wichtige Schlüsse:
1. Bei der Bestimmung des Absorptionskoeffizienten des
Blutes für Radiumemanation ist in wesentlich anderer Weise vorzu-
gehen als bei Wasser oder einer isotonischen Salzlösung. Im beson-
deren muß der Beweis völliger Entaktivierung erbracht werden
(über unsere Beweise vergl. S. Uff.).
2. Die Versuchsperson muß bis zur Blutentnahme mindestens
eine Stunde im Emanatorium verbleiben (bei unserer Unter-
suchung meist 3 Stunden).
3. Die Entnahme des Blutes muß während des Aufenthaltes
im Emanatorium geschehen (vergl. S. 26).
4. Die Aktivierung im Thermostaten muß mindestens 20
Minuten fortgesetzt werden (bei unserer Untersuchung, auch bei
der Kontrollbestimmung mit dem Zwillingsgefäß, mindestens
1 Stunde).
5. Die Entaktivierung — in der auf S. 18 beschriebenen
Form — muß 20 Minuten hindurch fortgesetzt werden (für alle
definitiven Messungen von uns berücksichtigt). —
Auf die theoretischen Schlüsse, welche sich aus dem Ver-
gleich dieser Ergebnisse ziehen lassen, kommen wir im letzten
Abschnitt zurück.
 
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