Metadaten

Ramsauer, Carl; Holthusen, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung B, Biologische Wissenschaften (1913, 2. Abhandlung): Über die Aufnahme der Radium-Emanation durch das Blut — Heidelberg, 1913

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37625#0034
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
34 (B. 2)

C. Ramsauer und H. Holthusen:

Auch die Gültigkeit des HENRY’schen Gesetzes bis zu den
benützten Konzentrationen steht mit der Annahme von Adsorp-
tion nicht im Widerspruch, obwohl das Gesetz streng genommen
nur hei Absorptionserscheinungen gelten kann. Eine einfache
Berechnung auf Grund der bekannten Konstanten zeigt nämlich,
daß bei der Annahme von 5 000000 Erythrozyten pro cbmm auch
für unsere stärkste Konzentration nur 1 Emanationsatom auf 40
Blutkörperchen kommt, wir also von jeder Art von Sättigungs-
zustand noch sehr weit entfernt sind. —

Zusammenfassung.
1. Es wird eine vollständige Kritik des bisher in dieser Frage
allein benutzten Meßverfahrens gegeben.
2. Es wird eine neue Methode zur Messung des Absorptions-
koeffizienten vom Blut für Radium-Emanation angegeben, bei
welcher die Prüfung aller einzelnen Teile durch spezielle Kontrollen
und Variationen möglich ist. Besonderer Wert ist auf den Beweis
folgender Punkte gelegt:
Einwandfreiheit der Aktivierung; Fehlerlosigkeit der Blut-
entnahme; Vollständigkeit der Entaktivierung; Anwendbar-
keit für die Messung bekannter Absorptionskoeffizienten.
3. Neben der Hauptmethode wird die ENGLER-SiEVEKiNG’sche
Schüttelmethode soweit durchgebildet, daß sie ebenfalls einwand-
freie Resultate liefert.
4. Zur Kontrolle derHauptmethode wird außerdem das Be cker-
sche Emanometer benützt.
5. Der Absorptionskoeffizient des Blutes wird für normale
Zusammensetzung zwischen 0,29s und 0,325 gefunden; bei extre-
mer Zusammensetzung ergaben sich bei uns die Grenzfälle 0,224
und 0,367.
6. Der Absorptionskoeffizient des Blutes liegt also doppelt
so hoch wie der des Wassers bei gleicher Temperatur. Die extre-
men Angaben, nach denen der Koeffizient kleiner als der des Wassers
bezw. über 30 mal so groß als der des Wassers sein soll, werden damit
widerlegt.
7. Die Gültigkeit des HENRY’schen Gesetzes wird in den weite-
sten Grenzen bewiesen.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften