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G. A. Gerhard:
ein Zweifel nicht herrschen. Es muß sich um das national-ägyp-
tische Tribunal der XaoKpixai 52) handeln. Vor dieses suchte Patus
die trotz ihrer Mischrasse (o. S. 5f.) als Griechinnen geltenden 53) und
sich fühlenden 54) Mädchen zu hringen, in der Hoffnung, hier etwa
durch eine Anfechtung jener Urkunde sein Ziel erreichen zu können.
Ob es zu der Laokriten-Verhandlung tatsächlich kain, entzieht sich
zunächst unsrer Kenntnis. Das Jahr 34, mit dem die Petition ab-
bricht, hefie sich eventuell als ein Datum in jener Aktion betrachten.
Der Fortgang des Streites bliebe völlig dunkel, wenn nun nicht
das Papyrus-Fragment Grenf. I, 15, das wir G nennen, in die Lücke
einträte. Wir haben schon mehrfach angedeutet, daß clies Stück
inhaltlich den Schluß unsrer mit A B hezeichneten Bittschrift bilde,
und liefern nunmehr den Beweis.
Der Fetzen stelit sich dar als das Ende einer an einen hohen
Beamten 55), gegen einen männlichen Gegner 56) gerichteten Petition
von mehreren weiblichen Personen. 57) Im Hinblick auf die Tatsache,
daß das Bruchstück zu den Papieren der Apollonia-Semmonthis
gehörte (o. S. 10), um von dem dazu passenden Datum der Nach-
tragsschrift (S. 10) gar nicht zu reden, wäre es schon hiernach
wahrscheinlich, daß die Petentinnen von C eben Apolionia und
ihre Schwestern und der Beklagte Patus sei. Daß der Petitions-
schluß G mit der Bittschrift A B nicht bloß allgemein das Thema,
die Erbschaftsaffäre gegen Patus, sondern auch den genauen spezieilen
Zweck teilt, lehrt folgender Umstand: die Bittstellerinnen von G
suchen darum nach (Z. 35 f.), daß ihre Sache vor Santobithys,
dem uns bereits bekannten (S. 13) Polizeiobersten, verhandelt werde. 08)
An eben diesen XavroßiGuc; ist nun A B laut des Verso-Vermerks 59)
vom angeredeten Epistrategen faktisch zur Behandlung abgegeben
worden. Auch der nähere Einzelinhalt von G schließt schlagencl
an den von A B an, wenn anders meine Ergänzungen cler ver-
lorenen Zeilenanfänge das Richtige treffen.
52) Vgl. über sie neuestens Mitteis, Grundziige, S. 3.
63) Yuvij 'EAArivp heißt Ammonia ausdrücklich in dem iibersetzten demo-
tischen Kontrakt P. Giss. 36, 10.
° 4) Nicht umsonst nennen sie sich im Präskript unsrer Eingabe (Z. 2)
Kupr|vaicü.
55) Vgl. die im Kommentar erläuterten Formeln der Bittsclirift (Z. 28 ff.).
56) Z. 30 utt auTou.
57) Z. 29 'ireTTOtr]|uevai, 37 [ßeßoTp0r||ue]vat.
5S) Z. 35 f. £ni IavTo]ß(0uo<; Td KaG’ ppai; bteEdjHeöGat].
59) P. Heid. 1280 Verso (Z. 40) IANTOB[I0TI],
G. A. Gerhard:
ein Zweifel nicht herrschen. Es muß sich um das national-ägyp-
tische Tribunal der XaoKpixai 52) handeln. Vor dieses suchte Patus
die trotz ihrer Mischrasse (o. S. 5f.) als Griechinnen geltenden 53) und
sich fühlenden 54) Mädchen zu hringen, in der Hoffnung, hier etwa
durch eine Anfechtung jener Urkunde sein Ziel erreichen zu können.
Ob es zu der Laokriten-Verhandlung tatsächlich kain, entzieht sich
zunächst unsrer Kenntnis. Das Jahr 34, mit dem die Petition ab-
bricht, hefie sich eventuell als ein Datum in jener Aktion betrachten.
Der Fortgang des Streites bliebe völlig dunkel, wenn nun nicht
das Papyrus-Fragment Grenf. I, 15, das wir G nennen, in die Lücke
einträte. Wir haben schon mehrfach angedeutet, daß clies Stück
inhaltlich den Schluß unsrer mit A B hezeichneten Bittschrift bilde,
und liefern nunmehr den Beweis.
Der Fetzen stelit sich dar als das Ende einer an einen hohen
Beamten 55), gegen einen männlichen Gegner 56) gerichteten Petition
von mehreren weiblichen Personen. 57) Im Hinblick auf die Tatsache,
daß das Bruchstück zu den Papieren der Apollonia-Semmonthis
gehörte (o. S. 10), um von dem dazu passenden Datum der Nach-
tragsschrift (S. 10) gar nicht zu reden, wäre es schon hiernach
wahrscheinlich, daß die Petentinnen von C eben Apolionia und
ihre Schwestern und der Beklagte Patus sei. Daß der Petitions-
schluß G mit der Bittschrift A B nicht bloß allgemein das Thema,
die Erbschaftsaffäre gegen Patus, sondern auch den genauen spezieilen
Zweck teilt, lehrt folgender Umstand: die Bittstellerinnen von G
suchen darum nach (Z. 35 f.), daß ihre Sache vor Santobithys,
dem uns bereits bekannten (S. 13) Polizeiobersten, verhandelt werde. 08)
An eben diesen XavroßiGuc; ist nun A B laut des Verso-Vermerks 59)
vom angeredeten Epistrategen faktisch zur Behandlung abgegeben
worden. Auch der nähere Einzelinhalt von G schließt schlagencl
an den von A B an, wenn anders meine Ergänzungen cler ver-
lorenen Zeilenanfänge das Richtige treffen.
52) Vgl. über sie neuestens Mitteis, Grundziige, S. 3.
63) Yuvij 'EAArivp heißt Ammonia ausdrücklich in dem iibersetzten demo-
tischen Kontrakt P. Giss. 36, 10.
° 4) Nicht umsonst nennen sie sich im Präskript unsrer Eingabe (Z. 2)
Kupr|vaicü.
55) Vgl. die im Kommentar erläuterten Formeln der Bittsclirift (Z. 28 ff.).
56) Z. 30 utt auTou.
57) Z. 29 'ireTTOtr]|uevai, 37 [ßeßoTp0r||ue]vat.
5S) Z. 35 f. £ni IavTo]ß(0uo<; Td KaG’ ppai; bteEdjHeöGat].
59) P. Heid. 1280 Verso (Z. 40) IANTOB[I0TI],