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Denkart.
§ 1. Der hier vorgelegte Päzandtext ist in der WnsTsehen Dar-
stellung' der mittelpersischen Literatur im Grundriß der iranischen
Philologie (GlrPh.) nicht erwähnt, obwohl dort nicht etwa nur die
Texte in frühmittelpersischer Schriftform behandelt sind.
§ 2. Zum ersten Mal druckte JDarmesteter den Text im
Jahre 1889 im JAs. 13. 355 ff. ab und übersetzte ihn unter dem Titel
cLes devoirs de Vecolier ins Französische. Wie Darmesteter in seiner
Einleitung ausführt, stammt sein Text aus einer modernen Handschrift,
die auch das Bundahisn enthält und Dastur Peshotan gehörte. Dieser
ließ die cdevoirs von Rustomji Firdunji für Darmesteter absclireiben.
Somit stützt letzterer seine Textwiedergabe einzig auf die Peshotan-
sche Handschrift, die mir nicht zugänglich geworden ist, da niemand
in Bombay von ihrem Verbleib wußte. Ich nenne im folgenden den
Peshotan schen Text tc.
§ 3. Zum andernmal nndet sich der genannte Päzandtext in der
von Edalji Kersaspji Antia 1909 herausgegebenen Sammlung von
Päzandtexten auf S. 73 f. In diesem Buche wird der Text als Bunda-
hisnkapitel angesehen, was offenbar schon Darmesteter und Dastur
Pesiiotan nicht für zulässig hielten. Herr Antia macht mir durch
Herrn Modis Vermittlung dazu einige rechtfertigende Bemerkungen.
Herr Modi schreibt mir: cl) The numbers of chapters as given by
Mr. Antia are the numbers given by himself. Now, the chapter in
question (chapter 31) is followed by one on 'Man5 and 'Fire’ (chap-
ters 32 and 33). These two latter chapters form a part of the ori-
ginal Pahlavi-Bundehesh also. If the 32nd and 33rd chapters form
a part of the Bundehesh, it is natural that one may take the chapter
in question (viz. the 31 st) preceding these, to be a part and parcel
of the Bundehesh.’ Dieser Sehluß ist natürlich nur von der Verzweif-
lung eingegeben und nichts weniger als zwingend. Überdies steht
er in einem gewissen Gegensatz zu dem folgenden Argument, das
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Denkart.
§ 1. Der hier vorgelegte Päzandtext ist in der WnsTsehen Dar-
stellung' der mittelpersischen Literatur im Grundriß der iranischen
Philologie (GlrPh.) nicht erwähnt, obwohl dort nicht etwa nur die
Texte in frühmittelpersischer Schriftform behandelt sind.
§ 2. Zum ersten Mal druckte JDarmesteter den Text im
Jahre 1889 im JAs. 13. 355 ff. ab und übersetzte ihn unter dem Titel
cLes devoirs de Vecolier ins Französische. Wie Darmesteter in seiner
Einleitung ausführt, stammt sein Text aus einer modernen Handschrift,
die auch das Bundahisn enthält und Dastur Peshotan gehörte. Dieser
ließ die cdevoirs von Rustomji Firdunji für Darmesteter absclireiben.
Somit stützt letzterer seine Textwiedergabe einzig auf die Peshotan-
sche Handschrift, die mir nicht zugänglich geworden ist, da niemand
in Bombay von ihrem Verbleib wußte. Ich nenne im folgenden den
Peshotan schen Text tc.
§ 3. Zum andernmal nndet sich der genannte Päzandtext in der
von Edalji Kersaspji Antia 1909 herausgegebenen Sammlung von
Päzandtexten auf S. 73 f. In diesem Buche wird der Text als Bunda-
hisnkapitel angesehen, was offenbar schon Darmesteter und Dastur
Pesiiotan nicht für zulässig hielten. Herr Antia macht mir durch
Herrn Modis Vermittlung dazu einige rechtfertigende Bemerkungen.
Herr Modi schreibt mir: cl) The numbers of chapters as given by
Mr. Antia are the numbers given by himself. Now, the chapter in
question (chapter 31) is followed by one on 'Man5 and 'Fire’ (chap-
ters 32 and 33). These two latter chapters form a part of the ori-
ginal Pahlavi-Bundehesh also. If the 32nd and 33rd chapters form
a part of the Bundehesh, it is natural that one may take the chapter
in question (viz. the 31 st) preceding these, to be a part and parcel
of the Bundehesh.’ Dieser Sehluß ist natürlich nur von der Verzweif-
lung eingegeben und nichts weniger als zwingend. Überdies steht
er in einem gewissen Gegensatz zu dem folgenden Argument, das