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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 2. Abhandlung): Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XVI. Jahrhundert — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32877#0009
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Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XVI. Jahrhundert.

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grundsätzlich seinen Begleiter.44) Aher nur den Be-währten
wurde ein solches Amt übertragen.45) Als besten Begleiter freilich
sollte jeder einzelne Christum durch häufiges Beten und Medi-
tation sich zu gewinnen suchen.46) Konnte indes einem Rei-
senden auf keinen Fall ein Begleiter gegeben werden, und besaß
jener das Vertrauen seines Rektors, so durfte nach den Anord-
nungen Nadals (a. 1563)47) die Tracht seinen Ordensstand er-
kennen lassen. Hatte der Ausziehende dagegen nicht die Zufrie-
denheit seines Obern erworben, oder mußte man die Befürch-
tung hegen, daß er unterwegs unliebsame Zwischenfälle veran-
lassen könnte, so erschien es nach Nadal ratsamer, ihn nur in welt-
licher Kleidung hinausgehen zu lassen. Dann sollte aber dem Rek-
tor des Kollegs, zu dem er komme, angezeigt werden, daß er ab-
siehtlich (ex industria) so geschickt sei. Ob Ordensmitglieder über-
haupt allein reisen konnten, selbst wenn kein Mangel an Be-
gleitern war, darüber entschied der Provinzial oder in dessen
Auftrage der Rektor.48) Wie gefährlich freilich ein solches Reisen
sein konnte, schildert Bellarmin (vgi. Die Selbstbiographie des
Kardinals Bellarmin von Ign. v. Döllinger und Fr. Heinrich
Reusch, Bonn 1887, S. 29 bzw. 52; auf diese Stelle hat mich
E. Gothein in dankenswerter Weise aufmerksam gemacht): „In
Florenz hlieb N. (= Bellarmin) nur ein Jahr und einen Monat;
dann wurde er nach Mondovi [in Piemont] geschickt. Einer von
den Brüdern hegleitete ihn his an das Meer etwas üher Lucca
hinaus; dann reiste er allein zu Schiffe nach Genua und von da
nach Savona und dann zu Lande nach Mondovi. Auf dieser
Reise bestand er viele Gefahren cles Leibes und der Seele; in
einer Herberge behauptete die Wirtin, er sei der Mann ihrer
Tochter, der lange abwesend gewesen; in einer andern sagte
jemand, N. habe ihm des Naehts den Geldbeutel gestohlen. Aber
Gott stand dem Unschuldigen hei. Er nahm sich aber lest vor,
wenn ihm jemals die Leitung eines Kollegiums der Gesellschaft
anvertraut werden^ollte, niemals Patres oder Brüder, namentlich
jüngere, allein reisen zu lassen, auch wenn das sehr große Kosten
44) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 558. Mit welcher Sorgfalt die Obern diese Regel
beachteten, kann uns ein Beispiel lehrreich zeigen: Mon. Jgn. I: Epp. et Instr.
III, 138ff., n. 1295; n. 1307; n. 1308; n. 1310; n. 1323; n. 1364. — 45) MP.
s. J., n. 111, p. 778. — 46) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 3, Peregr. III, 3. —
,47) Epp. Nach IV, n. 61, p. 504. — 4S) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 558; cf. z. B. Mon.
Jgn. I: Epp. et Instr. 111, 80, n. 1229, 9°.
 
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