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Hermann Stoeckius:
verursachen sollte.“ Traten jedoch mehrere eine gemeinsame
Reise an, so gah ihnen der Provinzial noch einen besonderen
Führer mit, der sein volles Vertrauen genoß.49) Es war eben in
der Ctesellschaft Jesu ein wichtiger (Jrundsatz, daß ihre Ange-
hörigen nur unter der Führung eines Ctenossen, zu dem die Obern
volles Vertrauen hegen konnten, das Ordenshaus verlassen
durften.50) Und diesem Führer niußten die anderen wie ihrem
Obern in allen Dingen gehorchen.51) Wir brauchen hier nur an
die erste Bestimmung des Löwener Memoriale (30. Juli 1554) zu
erinnern: Iste [= I3. Adrian Adriani] sit caput et superior ac
eidem omnes et singuli tamque (?tamquam) superiori obediant.52)
Bei Bettelfahrten war für die Wahl eines Begleiters vor
allem die innere Stellung des Pilgers zum Ordensberufe von ent-
scheidender Bedeutung. Daß uns wiederum P. Nadal einen Ein-
blick gewährt in diese besonderen Verhältnisse, ist von hohem
Werte. Der Visitator gah nämlich hierfür folgende Anweisungen:
1. Dem Vorsteher der Kölnischen Niederlassung, P. Leonhard
Kessel, im Jahre 1562: wenn zwei Ordensgefährten eine Pilger-
reise unternähmen, dann müsse der Rektor wenigstens dem
einen vertrauen können.53)
2. Dem Rektor des Münchener Ivollegs, P. Theodor Canisius,
iin gleichen Jahre von Augsburg aus: Würde ein Novize bzw.
Ordensbruder ausgesandt, an dessen Rückkehr nichts gelegen
sei, so könne er allein ausgeschickt werden; sei jedoch etwas
daran gelegen und glaube man, ihm trauen zu können, so könne
er ebenfalls allein ausgeschickt werden; glaube man aber nicht,
ihm trauen zu können, so solle ihm ein Gefährte beigegeben werden.54)
3. Seine instructiones aus dem Jahre 1563: Schicke man
jemanden, von dem man nicht befriedigt sei, auf eine Probe-
fahrt, so solle man ihn möglichst niemals allein aussenden, es
sei denn, daß einer verloren gegeben und weggeschickt würde
unter der Annahme, daß er nicht wiederkehre.55)
Die in die Welt Hinausgehenden sollte eine ganze Reihe von
Vorschriften sicher leiten. Ihre genaue Beobachtung schärfen
daher die Ordensregel56) wie die Anordnungen Nadals (z. B. im
19) Jnst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 114, Prov., 111, 84. — 50) Epp. Nad. IV, n. 61,
p. 555. — 51) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 114, Prov., III, 84. — 52) Köln. histor.
Archiv, U. IX, 603 fab. — sq Epp< Nad- IV; n. 52, p. 317. — 54) Epp. Nad. IV,
n. 33, p. 231. — 55) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 503. — 56) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
R. 12, Peregr., III, 23.
Hermann Stoeckius:
verursachen sollte.“ Traten jedoch mehrere eine gemeinsame
Reise an, so gah ihnen der Provinzial noch einen besonderen
Führer mit, der sein volles Vertrauen genoß.49) Es war eben in
der Ctesellschaft Jesu ein wichtiger (Jrundsatz, daß ihre Ange-
hörigen nur unter der Führung eines Ctenossen, zu dem die Obern
volles Vertrauen hegen konnten, das Ordenshaus verlassen
durften.50) Und diesem Führer niußten die anderen wie ihrem
Obern in allen Dingen gehorchen.51) Wir brauchen hier nur an
die erste Bestimmung des Löwener Memoriale (30. Juli 1554) zu
erinnern: Iste [= I3. Adrian Adriani] sit caput et superior ac
eidem omnes et singuli tamque (?tamquam) superiori obediant.52)
Bei Bettelfahrten war für die Wahl eines Begleiters vor
allem die innere Stellung des Pilgers zum Ordensberufe von ent-
scheidender Bedeutung. Daß uns wiederum P. Nadal einen Ein-
blick gewährt in diese besonderen Verhältnisse, ist von hohem
Werte. Der Visitator gah nämlich hierfür folgende Anweisungen:
1. Dem Vorsteher der Kölnischen Niederlassung, P. Leonhard
Kessel, im Jahre 1562: wenn zwei Ordensgefährten eine Pilger-
reise unternähmen, dann müsse der Rektor wenigstens dem
einen vertrauen können.53)
2. Dem Rektor des Münchener Ivollegs, P. Theodor Canisius,
iin gleichen Jahre von Augsburg aus: Würde ein Novize bzw.
Ordensbruder ausgesandt, an dessen Rückkehr nichts gelegen
sei, so könne er allein ausgeschickt werden; sei jedoch etwas
daran gelegen und glaube man, ihm trauen zu können, so könne
er ebenfalls allein ausgeschickt werden; glaube man aber nicht,
ihm trauen zu können, so solle ihm ein Gefährte beigegeben werden.54)
3. Seine instructiones aus dem Jahre 1563: Schicke man
jemanden, von dem man nicht befriedigt sei, auf eine Probe-
fahrt, so solle man ihn möglichst niemals allein aussenden, es
sei denn, daß einer verloren gegeben und weggeschickt würde
unter der Annahme, daß er nicht wiederkehre.55)
Die in die Welt Hinausgehenden sollte eine ganze Reihe von
Vorschriften sicher leiten. Ihre genaue Beobachtung schärfen
daher die Ordensregel56) wie die Anordnungen Nadals (z. B. im
19) Jnst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 114, Prov., 111, 84. — 50) Epp. Nad. IV, n. 61,
p. 555. — 51) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 114, Prov., III, 84. — 52) Köln. histor.
Archiv, U. IX, 603 fab. — sq Epp< Nad- IV; n. 52, p. 317. — 54) Epp. Nad. IV,
n. 33, p. 231. — 55) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 503. — 56) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
R. 12, Peregr., III, 23.