Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XYI. Jahrhundert.
II
Kolleg zu Wien im Jahre 1566)57) ein. Sie sind in zwei Samm-
lungen enthalten:
1. in den Erlassen des P. General: de missionibus et pere-
grinationibus58);
2. in den instructiones des Visitators P. Hieronymus Nadal
aus dem Jahre 156359):
a) de missionihus,
b) de iter agentibus und de viaticis.
Ihrer Genesis im einzelnen nachzugehen, ist uns freilich bei
dem Mangel an Material unmöglich. Wie es aber zu den ersten
Regeln überhaupt kam, und welchen Anteil daran gerade P. Nadal
gehabt hat, das läßt sich tatsächlich aus folgendem Briefwechsel
wenigstens mit einiger Deutlichkeit erschließen. Aus einem
Schreihen des P. Polanco im Auftrag des Ordensgenerals, des
lil. Franz Borgia, an P. Nadal (Trient, 9. März 1563)60) erfahren
wir nämlich, daß der Rektor des Mainzer Kollegs, P. Lambert
Auer, auf die Übersendung versprochener Vorschriften für die
pilgernden Mitglieder (para los hermanos peregrinantes) ge-
drungen hat.61) Der Geheimsekretär kann dem Visitator mitteilen,
daß über diesen Gegenstand bereits Verhandlungen stattgefunden
haben; zugleich ersucht er ihn, das Ergebnis dieser Verhand-
lungen zu verwerten und den Ordensgeneral aufzufordern, eine Ab-
schrift davon auch ihm nach Trient zu schicken, weil er sie dann
dem einen oder andern Obern einsenden könne.62) Bereits am
30. März 1563 ist Polanco in der Lage, einige Reiseregeln dem
P. Nadal mitzuteilen.63) Leider sind gerade diese Regein nicht
aufgefunden, jedenfalls von den Herausgebern der Monumenta
historica societatis Jesu (Madrid 1894ff.) nicht veröffentlicht.
Soweit sich jedoch aus dem angezogenen Schreiben Polan-
cos ersehen läßt, hehandeln sie vor allem zwei wesentliche
Stücke: 1. das Reisegeld, 2. die Führung.64) Von diesen Vor-
schriften hat der Ordensgeneral Kenntnis genommen.65) Bevor
er sie jedoch approhierte66), befahl er ihre Ühersendung an den
Visitator P. Nadal zum Prüfen.67) Erst am 4. Juni 1563 bestätigt
57j Epp. Nad. IV, n. 49, p. 286; vgl. auch Epp. Can. V, n. 1235, p. 79. —
58j Epp. Nad. IV, n. 49, p. 286. — 59j Epp. Nad. IV, n. 61, p. 503 ff.; 556 ff'. —
60) Epp. Nad. 11, n. 258, n. 11. — 61) Epp. Nad. II, n. 258. — 62) Epp. Nad. II,
n. 258. — 63) Epp. Nad. II. n. 265, n. 9. — 64) Epp. Nad. II, n. 265, n. 9. —
65) Epp. Nad. II, n. 265, n. 9. — 66) Epp. Nad. 11, n. 265, n. 9. — 67) Epp. Nad.
II, n. 265, n. 9.
II
Kolleg zu Wien im Jahre 1566)57) ein. Sie sind in zwei Samm-
lungen enthalten:
1. in den Erlassen des P. General: de missionibus et pere-
grinationibus58);
2. in den instructiones des Visitators P. Hieronymus Nadal
aus dem Jahre 156359):
a) de missionihus,
b) de iter agentibus und de viaticis.
Ihrer Genesis im einzelnen nachzugehen, ist uns freilich bei
dem Mangel an Material unmöglich. Wie es aber zu den ersten
Regeln überhaupt kam, und welchen Anteil daran gerade P. Nadal
gehabt hat, das läßt sich tatsächlich aus folgendem Briefwechsel
wenigstens mit einiger Deutlichkeit erschließen. Aus einem
Schreihen des P. Polanco im Auftrag des Ordensgenerals, des
lil. Franz Borgia, an P. Nadal (Trient, 9. März 1563)60) erfahren
wir nämlich, daß der Rektor des Mainzer Kollegs, P. Lambert
Auer, auf die Übersendung versprochener Vorschriften für die
pilgernden Mitglieder (para los hermanos peregrinantes) ge-
drungen hat.61) Der Geheimsekretär kann dem Visitator mitteilen,
daß über diesen Gegenstand bereits Verhandlungen stattgefunden
haben; zugleich ersucht er ihn, das Ergebnis dieser Verhand-
lungen zu verwerten und den Ordensgeneral aufzufordern, eine Ab-
schrift davon auch ihm nach Trient zu schicken, weil er sie dann
dem einen oder andern Obern einsenden könne.62) Bereits am
30. März 1563 ist Polanco in der Lage, einige Reiseregeln dem
P. Nadal mitzuteilen.63) Leider sind gerade diese Regein nicht
aufgefunden, jedenfalls von den Herausgebern der Monumenta
historica societatis Jesu (Madrid 1894ff.) nicht veröffentlicht.
Soweit sich jedoch aus dem angezogenen Schreiben Polan-
cos ersehen läßt, hehandeln sie vor allem zwei wesentliche
Stücke: 1. das Reisegeld, 2. die Führung.64) Von diesen Vor-
schriften hat der Ordensgeneral Kenntnis genommen.65) Bevor
er sie jedoch approhierte66), befahl er ihre Ühersendung an den
Visitator P. Nadal zum Prüfen.67) Erst am 4. Juni 1563 bestätigt
57j Epp. Nad. IV, n. 49, p. 286; vgl. auch Epp. Can. V, n. 1235, p. 79. —
58j Epp. Nad. IV, n. 49, p. 286. — 59j Epp. Nad. IV, n. 61, p. 503 ff.; 556 ff'. —
60) Epp. Nad. 11, n. 258, n. 11. — 61) Epp. Nad. II, n. 258. — 62) Epp. Nad. II,
n. 258. — 63) Epp. Nad. II. n. 265, n. 9. — 64) Epp. Nad. II, n. 265, n. 9. —
65) Epp. Nad. II, n. 265, n. 9. — 66) Epp. Nad. 11, n. 265, n. 9. — 67) Epp. Nad.
II, n. 265, n. 9.