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Hermann Stoeckius:
gerade in diesem Punkte recht üble Erfahrungen gemacht haben;
seine energische Abwehr derartiger Einladungen läßt es er-
kennen. Denn ohne die besondere Erlaubnis ihres Ohern durften
die Sendlinge im Hause eines Freundes keine Einkehr halten,
weil die Erfahrung gezeigt liafee, daß aus solchen Besuchen auch
nicht der geringste Nutzen für die Ordensangehörigen (nostris)
entspringe.190) Als letzte Zuflucht blieb außer der Unterkunft
in einem Spital oder Pfarrhause die Herberge.
Die Forderung der B.egel suchten natürlich die Obern selbst
nach Möglichkeit zu verwirklichen. Denn es ist durchaus he-
achtenswert, daß solche Fälle, in denen sie nicht beachtet werden
konnte, der vorherigen Beurteilung des Ordensgenerals unter-
lagen. Nur ein Beispiel, aber ein hedeutsames, mag unsere Dar-
legung stützen. Wegen des hevorstehenden B.eichstages waren
zu Augsburg im Jahre 1566 zahlreiche angesehene Jesuiten zu-
sammengekommen. Über die Wohnungsfrage ließ nun der
P. General, der hl. Franz Borgia, den PP. Nadal, Ledesma und
Canisius durch Polanco (um den 7. Februar 1566) folgende An-
weisung zugehen: Die Mitglieder könnten im Hause des päpst-
lichen Legaten oder in seiner Nähe wohnen. Mit seiner Billigung
dürften sie jedoch auch an einem andern Orte wohnen, falls
ihr Oberer Nadal es so beschließen sollte.191) Indes, selbst
unter normalen Verhältnissen scheint ihre Befolgung namentlich
für die Beichtväter bisweilen recht schwierig gewesen zu sein,
wenn nicht gar unmöglich. Da dem Orden an günstigem Urteil
der Weltleute lag, ging er rücksichtsvoll auf die Wünsche hoch-
stehender Persönlichkeiten ein. Daß ihn die Erfüllung solcher
Wünsche oft in Widerstreit mit dem Geiste seines Instituts
brachte, deuten die Klagen an. So schreibt der Vorstand der
deutschen Ordensprovinz, P. Peter Canisius, an den hl. Franz
Borgia (Augsburg 20. April 1566): P. Lodovicus5 (A. 5: De
Mendoza, cardinalis Truchseß confessarius) neque P. Natali,
neque mihi in eo placet, quod ad nos rarissime veniat — Idem
dictum sit de socio P. Lodovici6 (A. 6: ein Laienbruder) —, et
velut Societatis non esset, nobiscum nihil conferat, . . . ,192)
Braunsherger sucht ihn zu entschuldigen: Certe et in gratiam
cardinalis Augustani, et quia domus Sociorum augüstana angusta
erat eoque tempore complures iam hospites hahebat Mendozae a
19°) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 504. — 191) Epp. Can. V, n. 1281, p. 186. —
192) Epp. Gan. V, n. 1309, p. 226.
Hermann Stoeckius:
gerade in diesem Punkte recht üble Erfahrungen gemacht haben;
seine energische Abwehr derartiger Einladungen läßt es er-
kennen. Denn ohne die besondere Erlaubnis ihres Ohern durften
die Sendlinge im Hause eines Freundes keine Einkehr halten,
weil die Erfahrung gezeigt liafee, daß aus solchen Besuchen auch
nicht der geringste Nutzen für die Ordensangehörigen (nostris)
entspringe.190) Als letzte Zuflucht blieb außer der Unterkunft
in einem Spital oder Pfarrhause die Herberge.
Die Forderung der B.egel suchten natürlich die Obern selbst
nach Möglichkeit zu verwirklichen. Denn es ist durchaus he-
achtenswert, daß solche Fälle, in denen sie nicht beachtet werden
konnte, der vorherigen Beurteilung des Ordensgenerals unter-
lagen. Nur ein Beispiel, aber ein hedeutsames, mag unsere Dar-
legung stützen. Wegen des hevorstehenden B.eichstages waren
zu Augsburg im Jahre 1566 zahlreiche angesehene Jesuiten zu-
sammengekommen. Über die Wohnungsfrage ließ nun der
P. General, der hl. Franz Borgia, den PP. Nadal, Ledesma und
Canisius durch Polanco (um den 7. Februar 1566) folgende An-
weisung zugehen: Die Mitglieder könnten im Hause des päpst-
lichen Legaten oder in seiner Nähe wohnen. Mit seiner Billigung
dürften sie jedoch auch an einem andern Orte wohnen, falls
ihr Oberer Nadal es so beschließen sollte.191) Indes, selbst
unter normalen Verhältnissen scheint ihre Befolgung namentlich
für die Beichtväter bisweilen recht schwierig gewesen zu sein,
wenn nicht gar unmöglich. Da dem Orden an günstigem Urteil
der Weltleute lag, ging er rücksichtsvoll auf die Wünsche hoch-
stehender Persönlichkeiten ein. Daß ihn die Erfüllung solcher
Wünsche oft in Widerstreit mit dem Geiste seines Instituts
brachte, deuten die Klagen an. So schreibt der Vorstand der
deutschen Ordensprovinz, P. Peter Canisius, an den hl. Franz
Borgia (Augsburg 20. April 1566): P. Lodovicus5 (A. 5: De
Mendoza, cardinalis Truchseß confessarius) neque P. Natali,
neque mihi in eo placet, quod ad nos rarissime veniat — Idem
dictum sit de socio P. Lodovici6 (A. 6: ein Laienbruder) —, et
velut Societatis non esset, nobiscum nihil conferat, . . . ,192)
Braunsherger sucht ihn zu entschuldigen: Certe et in gratiam
cardinalis Augustani, et quia domus Sociorum augüstana angusta
erat eoque tempore complures iam hospites hahebat Mendozae a
19°) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 504. — 191) Epp. Can. V, n. 1281, p. 186. —
192) Epp. Gan. V, n. 1309, p. 226.