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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Aly, Wolfgang [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 2. Abhandlung): Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussammlung: 1. Literarische Stücke — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33295#0065
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Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussammlung I. 65

sein wird, woran man sonst denken könnte. Ebenso weiß man
nicht, ob Phanias und Diotimos Militärs sind oder Verwaltungs-
beamte.

Die Ivleruchen, von denen die Recle ist, sind junge Mann-
schaften (vsavioy.ot.) 1, und zwar Reiter. Das Land, das ihnen zugeteilt
worden ist, kann ohne weiteres besät werden. Der Bodenertrag
dient ihnen selbst und ihren Pferden zum Unterhalt und zur Aus-
rüstung. Die Rehörde des Ansiedelungsbezirks hat dafür zu sorgen,
daß sie mit allem Nötigen wohlversehen zum König kommen.
Man sieht, von einer inneren Kolonisation clurch diese Kle-
ruchen kann keine Rede sein. Wie es scheint, ziehen sie bloß die
Einkünfte eines Jahres aus ihren Grundstücken. Das einzige, was
von ihnen verlangt wird, ist, claß sie das Land wieder besät ver-
lassen. Die Vermessung der xÄYjpot, und das Aufzeiclmen des be-
säten Landes geschieht zu dem Zwecke, daß von jedem der jungen
Männer bekannt werde, -ojp ti a-aXkaoGE!,, wie er davonkommt.
Die Regierung will das Land nach dem Abzug der Kleruchen
natürlich weiterverwenden; darum dürfen es diese nicht verwahr-
losen. Ich glaube, daß die Textengruppe P. Petrie III 104—106
(Wilcken, Chrestomathie Nr. 334) aus clem Jahre 244/43 auch in
cliesen Zusammenhang einzuordnen ist 2. Die 10 xXvipoL werden auch
hier p,£Ta tov a-opov eingezogen, und es wird bestimmt, daß der
Pachtzins, der bislang dem Kleruchen zugute kam, nun wieder

1 Wilcken erinnert an die veaviaxoi. der griechischen Gymnasien, von
denen er Arch. f. Papf. V 415 und Grundzüge 140 gehandelt hat. In
unserm Text könnte veavGxoc; terminus technicus sein für Rekrut, mehr
läßt sich vorderhand nicht sagen.

2 Partsch macht mich bei der Korrektur darauf aufmerksam, daß
nach den demotischen Urkunden derselben Zeit, die er nächstens mit
Sethe herausgeben wird, die juristischen Formen der Landverleihung auf
ein Jahr, wie sie vermutlich im P. Freib. vorliegt, und der Belehnung
auf unbestimmte Zeit, die man für die genannten Petriepapyre annehmeri
möchte, ganz verschieden sind. Für die Würdigung der frühptolemäischen
Kleruchie kommt dieser Unterschied nicht in Betracht, sofern es siclr
dabei nur um den Gegensatz zu Rostowzews Auffassung handelt. Doclr
will ich nicht verhehlen, daß ich vielleicht in meinen Ausführungen die
Möglichkeit, daß schon die ersten Ptolemäer Militärkolonisten auf Lebens-
zeit ansetzten, zu wenig berücksichtigt habe. Solche Kleruchen erschließt
Walter Otto, wie er mir mitteilte, aus Arrian anab. 1,16,5 für das make-
donische Reich Philipps und Alexanders, indem er bereits mit Yererblich-
keit der xZvjpot rechnet. Mit diesen Andeutungen begnüge ich mich, da
sich für Ägypten vorläufig nichts, was über Möglichkeiten hinausginge,
sagen läßt.

Sitzungsberichte der Heidelb. Akademi-e, phil.-hist. K>- 1914. 2. Abh.
 
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