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Dove, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1916, 8. Abhandlung): Studien zur Vorgeschichte des deutschen Volksnamens — Heidelberg, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.34079#0039
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Studien xur Vorgeschichte des deutschen Yolksnamens.

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ist zugleich das Volk in Waffen^. Dies ist indessen auch alles, was
von einem Ersatz des Vamens έ&νος in der gedachten Richtung
zu bemerken wäre; die übrigen Termini braucht man bioß zu
nennen, um den ganzen Abstand, der sie von jenem trennt, zu
ermessen. So ist das rein quantitative -λη&ος in Verbindung mit
dem Eigennamen des Volkes eben nur die Anzahl der Vandalen
und Alanen, die Masse, d. h. die Mehrzahf der Goten^. Eine Völker-
schaft als souveränen §ημος aufzufassen, verbot sich von selbst
wegen des stadtpolitiscben Beigeschmackes, der diesem Wort, in
absolutem Sinne genommen, anhaftete; nur das farbiose Adverb
-ανδημεί findet sich bisweilen auf die Gesamtheit einer gens an-
gewandth Wo es sich dagegen bei δημος oder πληΑος um innere
politische, wie bei οχλος um soziale, Gegensätze handelt, bleibt
jede Mögiichkeit der Beziehung auf das nationale Ganze von vorn-
herein ausgeschlossen. Ganz das nämliche gilt selbstverständlich
von den korrespondierenden iateinischen Ausdrücken. Piebs oder
gar vulgus reichen an gens ebensowenig heran, wie δημος und
οχλος an έ&νος^; turba ist ein beliebiger Voikshaufe, ungefähr wie
zuweilen πληΑος: Odoaker stützt sich auf Thorcilingorum, Sciro-
rum, Heroiorumque turbas^.
Auch populus ließe sich, wie erwähnt, nicht uneben nnt λοως
oder λεώς zusammenstellen, hätte es nur nicht eine so ungleich
* Λκός b. Goth. I, 12, λεώς (es liegt nahe, ist jedoch nicht geboten, eine
unterscheidende Wahl beider Dialektformen anzunehmen) ist auch das Yolk
in Ruhe und Frieden b. Vand. I, 2; b. Goth. I, 24, dagegen auf kriegerischer
Wanderung b. Goth. I, 1; 16; das streitbare Volk im engeren Sinne ό στρκτευ-
όμενος λεώς b. Vand. I, 5. Στρκτός vom Voik in Waffen b. Vand. I, 1; 2;
b. Goth. 11, 14. — Daß λκός auch bei Homer beide Seiten des Staatslebens,
Kampf und Frieden, in sich schließt, deutet zunächst auf parallele Zustände;
doch könnte eine Erinnerung an ursprünglich kriegerischen Sinn dem Worte
vielleicht bis in späte Zeit angehangen haben.
2 Procop. b. Vand. I, 5; b. Goth. 1, 11.
s Procop. b. Goth. I, 12; 111, 14.
^ Über die gelegentliche Beziehung der genannten Wörter auf das
innere ethnische Staatsleben handelt von anderem Gesichtspunkt aus DAHK,
Könige Anhang S. 242ff. Barbara plebs bei Ammian XXXI, 5, 5 sind
die Gemeinen des gotischen Heeres, unterschieden von den Anführern. Der
Satz: Leovegildus rex sortit.us requiem propria cum plebe resedit (Joh. Biclar.
ap. Ronc. II, 389) betont das Untertanenverhältnis in imperialistischer Weise,
während man sonst an ähnlichen Stellen populus trifft. Von den halbromani-
schen Mischreichen als solchen und dem großenteils antibarbarischen Sprach-
gebrauch ihrer Gesetze ist hier natürlich nicht die Rede.
^ Jord. Rom. 344.
 
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