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ALFRED DOVE:
fassung des Wortes zu tunh Nicht anders werden wir es verstehen,
wenn vom Hunnenkönig Baiamber, nachdem er den letzten unab-
hängigen Rest der Ostgoten bezwungen, berichtet wird: omnem
in pace Gothorum populum subactum possedit; ita tamen, wie es
unmittelbar weiter iautet, ut genti Gothorum semperum proprius
regulus imperareth Tritt hier die Kongruenz des Umfanges von
omnis populus und gens schiagend hervor, so erhelit die faktische
Teilung der gens in mehrere populi nicht minder deutlich aus
anderen Beispielen. Totius Gothicae gentis populos, alle Bezirke
der Westgoten, bringt Kömg Rekared zur Rechtgläubigkeit; in
summa justitia populus judicabat, wird einem Könige der goti-
schen Vorzeit nachgerühmt; hunc mortuum, lesen wir von einem
anderen, inter numina sui popuii coluerunt. Jordanis unterscheidet
zwischen einer alten gens Gothorum und den jüngeren beiden
gentes der Ost- und Westgoten; vor ihrer Trennung, dum in uno
essent, gelten ihm diese für zwei populi oder ausdrücklich ejusdem
gentis populi, pohtisch differenziert, divisi per familias ihrer Ober-
häupter. Ähnlich bilden auch die sogenannten Gothi minores,
die unter Ulfilas' Leitung früh ms Reich übersiedeln, ursprüngiich
emen populus immensus und gedeihen erst in ihrer Abgeschiedenheit
am Balkan zur eigenen gens multah
Wie im λεώς des Prokop, so haben wir auch im populus der
Wanderzeit gar oft die Vöikerschaft in der Rüstung, in den populi
ohne weiteres die Heerscharen vor uns^. Eben deshalb tritt auch
^ Oros. h. V, 1, 8; s. o. Π A. 9. — Isid. h. d. reg. Goth. 28. — Vict.
Vit. I, 1.
^ Jord. Get. 249.
^ Isid. 1. 1. 52; Joh. Biclar. (I. 1. p. 394) hat dafür gentem omnium Go-
thorum. — Jord. Get. 73; 48; — 42; 98; 246; cf. MoMMSEN, Jord. p. 188.
— Get. 267 ; auch bei den älteren Autoren Auxentius u. Philostorgius heißen die
demUIfilas insReich folgendenGoten grandis populus, πολύςλκός(8.*\νΑΐτζ,
Leben des Ulfila 20; 49). Cf. Jord. Get.73 Dacia antiqua, quam nunc Gepi-
darum populi possidere noscuntur. — In allen diesen Beispielen handelt es
sich um rein ethnische Zustände; zu unterscheiden sind davon stets die Fälle,
wo in den auf provinzialem Boden gegründeten Reichen die Romanen mit
einbegriffen werden, wie Isid. 1. I. 64 Svintila non solum princeps populorum,
sed etiam pater pauperum etc.
4 Sehr möglich, daß auch bei dem altrömischen populus ,,der Grund-
begriff wohl sicher Heer, Aufgebot" war, wie MoMMSEN annimmt (Röm.
Forsch. I, 168). Auf den Sprachgebrauch der Völkerwanderungsperiode
würde das jedoch wegen der vielfältigen Verschleifung der Bedeutung des
Wortes Aveit minder als im analogen griechischen Fall, irgend welchen wahr
ALFRED DOVE:
fassung des Wortes zu tunh Nicht anders werden wir es verstehen,
wenn vom Hunnenkönig Baiamber, nachdem er den letzten unab-
hängigen Rest der Ostgoten bezwungen, berichtet wird: omnem
in pace Gothorum populum subactum possedit; ita tamen, wie es
unmittelbar weiter iautet, ut genti Gothorum semperum proprius
regulus imperareth Tritt hier die Kongruenz des Umfanges von
omnis populus und gens schiagend hervor, so erhelit die faktische
Teilung der gens in mehrere populi nicht minder deutlich aus
anderen Beispielen. Totius Gothicae gentis populos, alle Bezirke
der Westgoten, bringt Kömg Rekared zur Rechtgläubigkeit; in
summa justitia populus judicabat, wird einem Könige der goti-
schen Vorzeit nachgerühmt; hunc mortuum, lesen wir von einem
anderen, inter numina sui popuii coluerunt. Jordanis unterscheidet
zwischen einer alten gens Gothorum und den jüngeren beiden
gentes der Ost- und Westgoten; vor ihrer Trennung, dum in uno
essent, gelten ihm diese für zwei populi oder ausdrücklich ejusdem
gentis populi, pohtisch differenziert, divisi per familias ihrer Ober-
häupter. Ähnlich bilden auch die sogenannten Gothi minores,
die unter Ulfilas' Leitung früh ms Reich übersiedeln, ursprüngiich
emen populus immensus und gedeihen erst in ihrer Abgeschiedenheit
am Balkan zur eigenen gens multah
Wie im λεώς des Prokop, so haben wir auch im populus der
Wanderzeit gar oft die Vöikerschaft in der Rüstung, in den populi
ohne weiteres die Heerscharen vor uns^. Eben deshalb tritt auch
^ Oros. h. V, 1, 8; s. o. Π A. 9. — Isid. h. d. reg. Goth. 28. — Vict.
Vit. I, 1.
^ Jord. Get. 249.
^ Isid. 1. 1. 52; Joh. Biclar. (I. 1. p. 394) hat dafür gentem omnium Go-
thorum. — Jord. Get. 73; 48; — 42; 98; 246; cf. MoMMSEN, Jord. p. 188.
— Get. 267 ; auch bei den älteren Autoren Auxentius u. Philostorgius heißen die
demUIfilas insReich folgendenGoten grandis populus, πολύςλκός(8.*\νΑΐτζ,
Leben des Ulfila 20; 49). Cf. Jord. Get.73 Dacia antiqua, quam nunc Gepi-
darum populi possidere noscuntur. — In allen diesen Beispielen handelt es
sich um rein ethnische Zustände; zu unterscheiden sind davon stets die Fälle,
wo in den auf provinzialem Boden gegründeten Reichen die Romanen mit
einbegriffen werden, wie Isid. 1. I. 64 Svintila non solum princeps populorum,
sed etiam pater pauperum etc.
4 Sehr möglich, daß auch bei dem altrömischen populus ,,der Grund-
begriff wohl sicher Heer, Aufgebot" war, wie MoMMSEN annimmt (Röm.
Forsch. I, 168). Auf den Sprachgebrauch der Völkerwanderungsperiode
würde das jedoch wegen der vielfältigen Verschleifung der Bedeutung des
Wortes Aveit minder als im analogen griechischen Fall, irgend welchen wahr