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Ruska, Julius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1917, 2. Abhandlung): Zur ältesten arabischen Algebra und Rechenkunst — Heidelberg, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.37635#0027
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Zur ältesten arabischen Algebra und Rechenkunst.

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Das Kapitel von der Entschädigung bei Schicksals-
wechsel. 5*> jixti aVakr foldaur, return of the dowry1,
S. 116 bis 120; sechs Beispiele, darunter wieder einige unter Be-
rufung auf Abu H a n I f a h).
Das Kapitel von der Vorausbezahlung in der Krank-
heit j ^JuJ! cdsälam fil mar ad, surrender2 in illness, S. 121,
122; zwei Beispiele).
Schon diese Inhaltsübersicht kann aim Nachdenken über die
Gründe anregen, die den Verfasser veranlaßt haben, drei nach
unserer Auffassung ganz heterogene Gegenstände unter dem Sammel-
titel kitab algabr walmukäbalah zu vereinigen. Es wäre auch leicht,
zu zeigen, wie sich im 10. und 11. Jahrhundert eine Scheidung voll-
zieht, so daß die Algebra, das Geschäftsrechnen, die praktische Geo-
metrie und die einzelnen Teile der Erbteilungspraxis in besonderen
Schriften behandelt werden. Da uns aber vorerst die Quellen und
Vorbilder von Muhammad b. Müsäs Algebra und die Frage
nach dem Grade seiner Selbständigkeit beschäftigen sollen, wird
eine kurze Darstellung der bisher über diese Dinge geäußerten Urteile
dem neuen Versuch, zu einer Entscheidung zu gelangen, voraus-
geschickt werden müssen.
Kurz und bündig faßt Cossali 1797 in seiner Geschichte der
Algebra3 seine Überzeugung zusammen. Nichts von geschichtlichen
Tatsachen spricht für die Ansicht, daß Muhammad b. Müsä
die Algebra, die er die Muhammedaner lehrte, den Griechen ent-
lehnte. Er entstammte einem Lande, das weit von Griechenland
entfernt war und an Indien grenzt, er war bewandert in der Sprache
der Inder, beschäftigte sich eingehend mit indischen Schriften, die
er übersetzte, verbesserte, auszog und vervollkommnete, und er war
der erste Lehrer der Algebra bei den Muhammedanern. Wenn er

1 Rosens Übersetzung ist falsch. Es handelt sich um E n ts ch äd i g ung
für die Verminderung des Werts einer Sklavin infolge Beiwohnung.
2 Das Wort saläm bedeutet gewöhnlich Vorausbezahlung vor Emp-
fang der Ware; es scheint sich aber bei den beiden Beispielen um Voraus-
lieferung oder Verpfändung von Waren zu handeln. Das zugehörige Verbum
äslama wird von Rosen mit deliver übersetzt.
3 Cossali, Origine, trasporto in Italia, primi progressi in essa dell’al-
gebra, Parma 1797. Da mir das Werk zur Zeit nicht zugänglich ist, muß ich
die unsern Autor betreffende Stelle nach der Übersetzung von Colebrooke
(Dissertation, S, LXX1X) wiedergeben.
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