Zur Geschichte der großen Heidelberger (Manesseschen) Liederhandschrift. 17
genannte Cod. Pal. lat. 1921 der Vaticana dürfte keine weiteren
Anhaltspunkte bieten.
Einen Hinweis auf unsere Handschrift könnte man von dem
allerdings „in großer eihl angefangenen“ Inventar von Büchern
und Handschriften der kurfürstlichen Hofbibliothek nach dem
Tod des Kurfürsten Friedrich IV. vom Jahre 1610 erwarten; er
findet sich aber nicht, entweder weil das Inventar nur ein Frag-
ment ist und weil die Handschrift auch sicherlich nicht zu den
hier aufgenommenen Büchern gehörte, die „haufenweise im Saal“
gelegen waren, oder weil die Handschrift als eximiertes Kleinod
anderwärts in dem Verzeichnis der Hinterlassenschaft auf genom-
men war. Beiläufig mag erwähnt werden, daß hier auf fol. 139 ein
„Virgilius auf pergamen geschrieben in weiß leder vergüldt“ mit
der einzigen im Inventar auftretenden Randbemerkung: „Nota
sehr schön“ erscheint, vermutlich „vetustissimus Virgilius“ der
ScHEDius-Liste, und auf fol. 146 „Von Falcknerey vonn Pferdt
Artzenej geschrieben in weiß Pergament“ vielleicht „Friderici II
Imperatoris Vogel Buch M P, de arte venandi vel accipitraria“.
Dagegen glauben wir im Cod. Pal. germ. 589, einem Ver-
zeichnis von unzweifelhaft von Ulrich Fugger herstammenden
deutschen Büchern und Handschriften aus dem Jahr 1572, unsere
Handschrift in dem unter den Quartformaten verzeichneten Ein-
trag auf fol. 20 „ein alt geschriebenes lieder buech“ wiederzu-
erkennen.
Alles in allem dürften die beigebrachten Indizien genügen, um
die große Heidelberger Liederhandschrift als ehemals Ulrich
FuGGERSchen Besitz sicher zu stellen. An diesem Ergebnis kann
auch die Vielheit der nachgewiesenen Benennungen der Handschrift
keinen Eintrag tuen; mit Leichtigkeit ließen sich aus den erhal-
tenen Korrespondenzen und Akten aus den folgenden Jahrzehnten
mindestens ein Dutzend verschiedener Namen für die Handschrift
Zusammentragen.
An der Hand des Hamburger Kataloges lassen sich noch eine
Reihe anderer mehr oder minder sichere interessante Feststellungen
gewinnen. Vor allem sind es noch zwei kostbare Heidelberger
Handschriften, die wir als Bestandteile der Fuggerana in Anspruch
zu nehmen haben, die wiederum das Verständnis Fuggers für die
vaterländische Geschichtsschreibung und Literatur beweisen. Es
sind das auf S. 149 des Hamburger Kataloges und auf S. 549 im
Nachtrag aus dem Jahr 1580 („Ettliche singularia von Scribenten
Sitzungsberichte d. Heidelb. Akad., philos.-hist. Kl. 1921. 3. Abh.
genannte Cod. Pal. lat. 1921 der Vaticana dürfte keine weiteren
Anhaltspunkte bieten.
Einen Hinweis auf unsere Handschrift könnte man von dem
allerdings „in großer eihl angefangenen“ Inventar von Büchern
und Handschriften der kurfürstlichen Hofbibliothek nach dem
Tod des Kurfürsten Friedrich IV. vom Jahre 1610 erwarten; er
findet sich aber nicht, entweder weil das Inventar nur ein Frag-
ment ist und weil die Handschrift auch sicherlich nicht zu den
hier aufgenommenen Büchern gehörte, die „haufenweise im Saal“
gelegen waren, oder weil die Handschrift als eximiertes Kleinod
anderwärts in dem Verzeichnis der Hinterlassenschaft auf genom-
men war. Beiläufig mag erwähnt werden, daß hier auf fol. 139 ein
„Virgilius auf pergamen geschrieben in weiß leder vergüldt“ mit
der einzigen im Inventar auftretenden Randbemerkung: „Nota
sehr schön“ erscheint, vermutlich „vetustissimus Virgilius“ der
ScHEDius-Liste, und auf fol. 146 „Von Falcknerey vonn Pferdt
Artzenej geschrieben in weiß Pergament“ vielleicht „Friderici II
Imperatoris Vogel Buch M P, de arte venandi vel accipitraria“.
Dagegen glauben wir im Cod. Pal. germ. 589, einem Ver-
zeichnis von unzweifelhaft von Ulrich Fugger herstammenden
deutschen Büchern und Handschriften aus dem Jahr 1572, unsere
Handschrift in dem unter den Quartformaten verzeichneten Ein-
trag auf fol. 20 „ein alt geschriebenes lieder buech“ wiederzu-
erkennen.
Alles in allem dürften die beigebrachten Indizien genügen, um
die große Heidelberger Liederhandschrift als ehemals Ulrich
FuGGERSchen Besitz sicher zu stellen. An diesem Ergebnis kann
auch die Vielheit der nachgewiesenen Benennungen der Handschrift
keinen Eintrag tuen; mit Leichtigkeit ließen sich aus den erhal-
tenen Korrespondenzen und Akten aus den folgenden Jahrzehnten
mindestens ein Dutzend verschiedener Namen für die Handschrift
Zusammentragen.
An der Hand des Hamburger Kataloges lassen sich noch eine
Reihe anderer mehr oder minder sichere interessante Feststellungen
gewinnen. Vor allem sind es noch zwei kostbare Heidelberger
Handschriften, die wir als Bestandteile der Fuggerana in Anspruch
zu nehmen haben, die wiederum das Verständnis Fuggers für die
vaterländische Geschichtsschreibung und Literatur beweisen. Es
sind das auf S. 149 des Hamburger Kataloges und auf S. 549 im
Nachtrag aus dem Jahr 1580 („Ettliche singularia von Scribenten
Sitzungsberichte d. Heidelb. Akad., philos.-hist. Kl. 1921. 3. Abh.