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Gerhard Ritter:

täte mit einem Begleitschreiben schon 1380 oder 1381 auch an
Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz abgingen; hier knüpft sich
ein erstes sichtbares Band von dem Kreise dieser Pariser Magister
nach Heidelberg hinüber. — Aber auch als die gesamte Univer-
sität, in ihrem Selbstbewußtsein gehoben durch ihren großen
Erfolg im Streite mit dem Probst von Paris Ende 1380 und viel-
leicht bedrängt durch den Doppeldruck hoher geistlicher und welt-
licher Steuern1, zu Anfang 1381 auf den Boden der Konzilsidee
übertrat, wagten die deutschen Artisten keine so klare Entschei-
dung: sie behielten sich ausdrücklich vor, auf die Meinung ihrer
urbanistisch gesonnenen heimischen Landesherren Rücksicht zu
nehmen2. Die bald darauf einsetzende brutale Verfolgung aller
Anhänger der Konzilsidee und aller Urbanisten durch den Regenten
Ludwig von Anjou traf auch die andern Nationen; allein die
Deutschen vermochten nicht wie die andern durch Rückkehr zu
Clemens VII. dem Sturm auszuweichen und eine günstigere Welle
der innerpolitischen Wirrnisse Frankreichs abzuwarten. Ihnen
wurde der Boden immer heißer. Ihr Verzicht auf die Teilnahme
an den rotuli, notwendig geworden seit ihrer Isolierung (zusammen
mit den Vlamen) im Mai 1379, war an sich schon ein schwerer
Entschluß; unbequem war besonders für die Theologen, daß
Clemens VII. seit 1379 wie selbstverständlich ebenso in Universitäts-
fragen hineinregierte, wie sein Vorgänger3. Die päpstliche Ermäch-
tigung für den Bischof von Paris, den urbanistischen Universitäts-
mitgliedern ihre Pfründen (in seiner Diözese?) zugunsten clemen-
tistischer zu nehmen, traf die Deutschen wohl nicht unmittel-
bar, war aber immerhin eine schwere Drohung4. Aus dem
Jahre 1383 ist uns die Klage erhalten, daß zureisende deutsche
Studierende in Frankreich angehalten und als Schismatiker
1 Dieses Motiv wird gegen Denifle bestritten durch N. Valois I, 337.
2 Auct. I, 608. 1381 Mai 20. Es ist in diesem Zusammenhang interessant,
daß die beiden einzigen deutschen Magister, die sich in den an Clemens VII.
gerichteten rotulus von 1379 eintrugen, ihre Pfründen in Diözesen zweifel-
hafter Obedienz, nämlich Constanz u. Straßburg liegen hatten! Vgl. über
diese Diözesen H. Haupt, p. 29 ff. u. 273 ff — Den Beschluß d. natio Angl.
vom 20. V. 81 bringt Bliemetzrieder Generalkonzil p. 89, in Verbindung mit
der im Frühjahr 1381 in Paris weilenden Gesandschaft Wenzels, die für
Urban VI. warb.
3 Beispiele aufgezählt von Denifle, Chart. III, p. XXIII.
4 Chart. III nr. 1638. Dazu die Mahnung Clemens’ VII. an die Theo-
logen: ibid. nr. 1643.
 
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