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198

Gerhard Ritter:

gemeint sein, an dem M. in Rom selbst teilnahm und das Ruprecht II.
Anlaß zu einer großen Schenkung für die Universität gab (U B.T, nr. 29).
Terminus a quo ist das Frühjahr 1391, da die Pläne Karls VI. zu
einer Italienfahrt und ihr Scheitern (März 1391) als das Neueste („quid
nunc novi“) erwähnt werden (s. u. S. 203, N. 1). Gegen eine wesent-
lich spätere Datierung spricht außer dem eben erwähnten Ausdruck
und dem „presens jubileum“ auch die Mitteilung weiterer „Neuigkeiten“,
die noch zu Lebzeiten Urbans in Rom passiert sind und die wohl noch
als Reiseerinnerungen von 1390 zu gelten haben. Dieser Datierung ent-
spricht auch der Inhalt des Langensteinsehen Schreibens: darin ist
S. 306 von einer 13jährigen Dauer des Schismas die Rede, was auf 1390
oder 1391 hinweist (auf ein paar Monate wird es dem Autor nicht an-
gekommen sein), und S. 311 wird von 4 deutschen Universitäten ge-
sprochen; das weist auf die Zeit zwischen 1389 (Gründung Kölns) und
1392 (Erfurt) hin. Vorher gab es 3, nachher 5 deutsche Hochschulen.
Ich denke mir also, daß Langenstein sich bald nach Ruprechts des
Alten Tode (1390, Febr. 17) an den neuen Kurfürsten wandte und dieser
nun von dem geistigen Haupte der Universität, seinem „pfaffen“ (der
übrigens Okt. 1391 zum 6. Male Rektor war), ein Gutachten einforderte,
das bald nach dem März 1391 erstattet wurde und hier vorliegt.
Den genannten Daten gegenüber erscheint der wunderliche Versuch
Sommerfeldts, beide Schriftstücke „mit ziemlicher Sicherheit“ auf das
Jahr 1394 umzudatieren, als aussichtlos. Was will S. mit der Angabe,
Langenstein habe 1393 ein Gedicht in Hexametern „de pace“ gegen das
Schisma verfaßt (S. 208) und Ruprecht III. sei 1394 in Prag zur Be-
freiung Wenzels erschienen und habe dort einen vorzüglichen Eindruck
gemacht (S. 209) ? Soll das irgend etwas besagen für die Abfassungszeit
des Langensteinschen Schreibens ? Auch die Hypothese, nicht Rup-
recht II., sondern Ruprecht III, sei der Adressat, scheint mir noch durch-
aus unbewiesen. Die Vermutung, daß der spätere König Ruprecht
größeres Bildungsinteresse besessen habe als sein Vater, besagt doch
nichts gegenüber der Tatsache, daß 1390—98 dieser und nicht jener
regierender Herr war! Die Angabe des Schreibers der Wolfenbütteier
Handschrift (um 1405) „nunc Romanorum regi“ kann leicht eine Ver-
wechselung sein. Auf solche Schreibernotizen ist ohnedies nicht viel zu
geben. Darum nutzt auch die breite Erörterung der Frage, ob Rup-
recht II. nach 1390noch (entsprechend denAngaben aller Hss.) als „junior“
gelten konnte, oder ob ihm sogleich das Prädikat „senior“ zukam,
gar nichts, solange nicht klar erwiesen ist, daß man ihn im Vergleich
mit der eindrucksvollen Gestalt Ruprechts des Alten nicht noch lange
als „junior“ empfand oder wenigstens im Sprachgebrauch so weiter
bezeichnete. Im übrigen ist die Frage nach dem Adressaten überhaupt
nebensächlich; genug: der Pfälzer Hof war gemeint. Wie künstlich
 
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